Publikationen: Zeitung ÖBV-aktiv Nr. 51
Einheitliche Versicherungstarife für Frauen und Männer
EU-Vorschlag für Unisex-Tarife umstritten
Auf dem Weg zu einer Vereinheitlichung des privaten Versicherungsmarktes hat die EU-Kommission Ende vergangenen Jahres eine Richtlinie erlassen, die - nicht nur - in der österreichischen Versicherungsbranche auf Widerstand stößt.
Die EU-Kommission sieht in den unterschiedlichen Versicherungstarifen und -prämien für Frauen und Männer den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt und fordert „Unisex-Tarife".
Der Verband der österreichischen Versicherungsunternehmen und die Finanzmarktaufsicht weisen den Vorschlag als unrealistisch zurück und warnen vor einer Verteuerung der Prämien insgesamt und einem Anstieg der Versicherungskosten für Frauen im speziellen.
ÖBV-aktiv hat die Argumente „pro und contra Unisex" zusammengestellt, um einen kleinen Einblick in die nicht unkomplizierte Materie zu geben, die sicherlich öffentlich noch heftig diskutiert werden wird, denn die Umsetzung der Richtlinie muss der EU-Rat einstimmig beschließen:
Das unvermeidliche Lobbying mit zahlreichen Stellungnahmen hat bereits begonnen. Inkrafttreten soll die EU-Verordnung nach einer Übergangszeit von acht Jahren.
Derzeit erfolgt die Prämienberechnung bei privaten Versicherungen nach dem so genannten Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass Versicherungsprämien so bemessen werden, dass sie die - statistisch berechneten - künftigen Leistungen abdecken. Die unterschiedliche Lebenserwartung von Männern und Frauen, verschiedene Erkrankungswahrscheinlichkeiten und Unfallhäufigkeiten fließen in die Berechnungen ein.
So ergibt sich, dass die Prämien für Frauen im Vergleich zu Männerprämien in der Unfall-, Kfz- und der Ablebensversicherung niedriger sind, bei Rentenversicherungen, aufgrund der höheren Lebenserwartung und bei Krankenversicherungen - aufgrund des „Schwangerschaftsrisikos" - sind Frauenprämien aber höher.
Pro „Uni-Sex"
Vorschlag der EU
Das Prinzip der Gleichbehandlung von Frauen und Männern - das im Rahmen der Arbeitswelt gesetzlich weitgehend durchgesetzt ist - soll auch im Dienstleistungsbereich Anwendung finden. Versicherungsprämien und -tarife, die aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit unterschiedlich sind, widersprechen diesem Grundsatz.
Nicht das Geschlecht sondern Faktoren wie etwa Familienstand, Region oder Verhaltensfaktoren wie Rauchen, Ernährungsgewohnheiten etc. sind entscheidend für die Lebenserwartung; fortschrittliche Versicherungen sollten zuverlässigere Methoden zur Voraussage von Risiken entwickeln.
Speziell in der privaten Krankenversicherung ist es diskriminierend, nur den Frauen die Kosten für eine Schwangerschaft aufzubürden.
Unisex-Tarife sind in Frankreich und Großbritannien durchaus üblich - das beweist, dass der Ansatz praktikabel ist; darüber hinaus dient der Unisex-Tarif der Vereinheitlichung des Versicherungsmarktes.
Auch in der staatlichen Altersversorgung gibt es keine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern. Der zunehmende Ausbau der privaten Pensionsvorsorge (zweite und dritte Säule) gegenüber dem staatlichen Bereich höhlt durch die unterschiedlichen Tarife der Privaten den Gleichbehandlungsgrundsatz aus.
Contra „Uni-Sex"
Unterschiedliche Prämien sind aufgrund der unterschiedlichen Lebenserwartung gerechtfertigt, Versicherungen müssen risikoadäquat bepreist sein; sollten adäquatere Berechnungen der Lebenserwartung als die derzeit verfügbaren Sterbetafeln entwickelt werden, würden sich aufgrund des Wettbewerbs ohnehin jene Versicherungen mit den besseren Kriterien durchsetzen.
Die Argumentation der EU ist nicht logisch: Denn nach dem Gleichbehandlungsprinzip wären auch nach Alter gestaffelte Tarife, wie sie üblich sind, diskriminierend.
Der EU-Vorschlag ist ein Eingriff in privatwirtschaftliches Recht und eine Beschränkung der Vertragsfreiheit.
Staatliche Pensionsvorsorge beruht auf Umlageverfahren und Generationenvertrag —private Versicherung auf dem Äquivalenzprinzip.
Insgesamt käme es, wenn man das Neugeschäft eines Jahres und eine durchschnittliche Gesamtlaufzeit zugrunde legt - zu einer Umverteilung in Höhe von EUR 350 Millionen zu Lasten der Frauen.
Eine Gleichbehandlung bei der Tarifgestaltung würde zu einer „Negativspirale" führen: Jene Gruppe mit dem jeweils geringeren Risiko würde sich benachteiligt fühlen und weniger Versicherungen abschließen, was wiederum - aufgrund der veränderten Zusammensetzung der Versichertengruppe - die Kosten und damit die Beiträge erhöhen würde.
