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Foto: Roman Hummel

Publikationen: Zeitung ÖBV-aktiv Nr. 56
Wo der Witz ein Ende hat - Die Pressefreiheit auf dem Prüfstand

"Dürfen religiöse Symbole karikiert werden? Die Pressefreiheit auf dem Prüfstand". Das war das zentrale Thema eines Kolloquiums im ÖBV-Atrium in der Wiener Grillparzerstraße. Anlass der von der BSA Bundesfachgruppe Medienberufe und des Friedrich Austerlitz Instituts (FAI) für Journalistenausbildung organisierten Veranstaltung waren die Ereignisse nach der Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen in einer dänischen Zeitung. Dahinter steht die grundsätzliche Frage nach der Pressefreiheit und die Frage danach, inwieweit und ob religiöse Symbole karikiert werden dürfen.

"Es begann mit einem Kinderbuch und endete mit Toten", leitete FAI-Leiter Manfred Lang das Kolloquium ein. Ursprünglich ging es in Dänemark nämlich um ein kindgerechtes Buch über den Propheten. Ein Zeichner dafür fand sich nicht, wohl aber nahmen sich Karikaturisten des Themas an. Zwölf der so entstandenen Karikaturen wurden zuerst in der "Jyllands-Posten" und danach in zahlreichen anderen europäischen Zeitungen abgedruckt – in Österreich in der "Kleinen Zeitung". In der Folge kam es international zu politischen und diplomatischen Auseinandersetzungen, zu heftigen Protesten und Gewaltausbrüchen.

Die islamische Welt fühle sich durch die Darstellungen "entwürdigt", wie es der deutsche Vorsitzende des Zentralrates der Muslime, Nadeem Elyas, ausdrückte: Zwar sei die Meinungs- und Pressefreiheit gerade in Europa ein hohes geschütztes Gut, doch müsse sie "auch die religiösen Gefühle anderer respektieren".

Die Frage nach der Zulässigkeit des Karikierens religiöser Symbole steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Pressefreiheit. Und diese ist in Europa aus der Auflehnung der schreibenden Zunft gegen die Zensur entstanden. Den ersten schriftlichen Beleg datiert Roman Hummel, Publizistikprofessor an den Universitäten Wien und Salzburg, mit 1644, dem Jahr der ersten Streitschrift für die Pressefreiheit von John Milton in England. Die Freiheit der Presse folge im angelsächsischen Raum der Idee, dass "die öffentliche Meinung die Machthaber kontrollieren solle". Die älteste rechtliche Verankerung findet sich in der US-amerikanischen "Bill of Rights" vom 12. Juni 1776, wo es heißt: "Die Freiheit der Presse ist eines der großen Bollwerke der Freiheit und kann niemals, außer durch despotische Regierungen, eingeschränkt werden."

In Frankreich galt öffentliche Kritik als Bekanntmachung verschiedener Ideen, unter denen die "besten" sich durchsetzen und zu einer vernünftigen Regelung gesellschaftlicher Verhältnisse beitragen würden. Die freie Mitteilung der Gedanken und Meinungen sei eines der kostbarsten Rechte des Menschen, geht aus der "Déclaration des Droits de l’ Homme et du Citoyen" (Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte) vom 26. August 1789 hervor.

In Österreich entstammt die Pressefreiheit einem "Gnadenerweis" vom 15. März 1848: "Wir, Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich … haben nunmehr solche Verfügung getroffen, die wir als Erfüllung der Wünsche unserer Unterthanen erforderlich erkannten. Die Preßfreiheit ist durch Meine Erklärung der Aufhebung der Censur … gewährt."

Ebenso wie die Menschenrechte sei auch die Pressefreiheit ein Resultat der bürgerlichen Revolutionen in Europa, so Hummel. Ihr Ziel sei die öffentliche Meinungs- und Willensbildung – auch Unwahres, Polemisches, Provozierendes, Sensationsheischendes und Blasphemisches genießt daher deren Schutz. Die Pressefreiheit sei kulturell und politisch determiniert und kodiert. In ihrer Praxis unterliegt sie daher einem Wandel und Grenzen, die von jeweils geltenden Werten definiert werden. Religiöse Karikaturen gebe es jedenfalls schon längst, stellte Hummel fest: "Man denke nur an den gekreuzigten Esel als Grafitto in Pompeji oder den Papst als Hure in der Reformation". Wer sich von derartigen Darstellungen kritisiert fühle, dem stehe das Recht zur Gegenpolemik offen.

Im juristischen Sinn noch weiter als die Freiheit der Meinungsäußerung gehe die Freiheit der Kunst, die auf Karikaturen anzuwenden sei, erklärte Rechtsanwalt Georg Zanger. Deren Wesen bestehe "… in der bildlichen und/oder wörtlichen Verzerrung und Übertreibung der Wirklichkeit zum Zweck der Geißelung oder Rüge von Missständen. Traditionell sind Karikaturen … meist frech, frivol oder auch schamlos, somit häufig beleidigend oder herabsetzend", zitiert er ein Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes vom 30. Oktober 1991. Es sei der Zweck von Karikaturen, gesellschaftliche und moralische Kritik zu beinhalten. Also werde der dafür notwendige Freiraum gesetzlich geschützt.

Grenzen würden durch Tatbestände wie Beleidigung, Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung, Herabwürdigung religiöser Lehren, Verhetzung sowie durch das Verbotsgesetz gezogen. Wobei in der geübten Rechtspraxis der Grundsatz "in dubio pro libertate artis" (im Zweifel für die Freiheit der Kunst) gelte.

"Die Mohammed-Karikaturen waren einfach nicht gut", begründete "profil"-Chefredakteur Herbert Lackner die Entscheidung zum Nicht-Abdruck: "Es gibt sinnvollere Möglichkeiten, sich mit dem Islam auseinanderzusetzen." In der journalistischen Praxis sei man ständig mit der Frage konfrontiert, welche Darstellungen zum Zweck der öffentlichen Information notwendig seien oder worauf man verzichten könne: "Es geht nicht darum, Gefühle anzustacheln. Andererseits gibt es Situationen, in denen man nicht schweigen darf."

Karikaturen "müssen sich weit vor wagen" – und das werde von der Leserschaft auch angenommen: "Wegen unserer oft sehr drastischen Manfred Deix-Zeichnungen haben wir kaum Probleme." Ganz allgemein ortet Lackner in der österreichischen Medienszene – im Unterschied zu anderen Ländern – eine "unausgesprochene Abmachung zur Diskretion": Privates werde "nicht schamlos ausgebreitet". Und wenn es um religiöse Gefühle gehe, sei besondere Rücksichtnahme angebracht.   

Karikaturen sind eine Form von Humor, betonte Karikaturist Ivo Klein: "Wenn alle nett zueinander sind und keine Tabus aufs Korn genommen werden, dann ist das einfach nicht lustig." Und schließlich diene der "saftige Bilderwitz" dazu, Schreckliches erträglich zu machen. Im Prinzip, meint Klein, seien Zeichner "sowieso eher feige": "Wir verdienen wenig, da riskiert man nicht, dass eine Karikatur nicht gedruckt wird, weil sie zu arg ist, und es will auch keiner im Gefängnis landen", gibt er sich pragmatisch.

Die Mohammed-Karikaturen hätten in eine "sensible Kerbe" geschlagen, zeigte sich der Publizist Mustafa Yenici überzeugt: "In manchen islamischen Kreisen ist das Gefühl entstanden, vom Westen, der sich ohnehin immer überlegen fühlt, an den Pranger gestellt zu werden." Man müsse verstehen, dass dem Islam Sarkasmus fremd ist und die Karikaturen daher anders interpretiert würden. Weil es in dieser Religion keine "Amtskirche" gebe, deren Handeln man kritisieren könnte, wären die Zeichnungen "als pauschale Verunglimpfung der Religion" aufgefasst worden. Dennoch gebe es keine Rechtfertigung für gewaltsame Reaktionen, die oft andere Ursachen hätten: "In meiner Religion ist gerade der Grad des Gelehrtseins ausschlaggebend für Autorität."

Von Toleranz sprach Pfarrer Michael Chalupka, Leiter der Diakonie Österreich. Grundrechte wie die Pressefreiheit seien nicht gegen die Religionsfreiheit auszuspielen. Allerdings liege in letzterer auch das Recht zur Kritik an einer Religion begründet. Satire in religiösen Darstellungen habe es zu allen Zeiten gegeben, ebenso wie verschiedene Traditionen in der Kirchengeschichte. "Freiheit braucht Verantwortung", sagt Chalupka: "Wo Diskriminierung beginnt, hat die Meinungsfreiheit ihre Grenzen erreicht".

Erika Bettstein, Journalistin in Wien

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