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Ingrid Simon

ÖBV-Veranstaltungen und Events 2001
Ingrid Simon: Present Continuous

ÖBV-Atrium, Grillparzerstr. 14, 1010 Wien
Ausstellung : 21. März bis 31. Mai 2001

Die englische Bezeichnung einer bestimmten Verbform der Gegenwart beinhaltet so etwas wie ein Paradoxon: Sie benennt den fortgesetzten Moment, den anhaltenden Augenblick.

Die Arbeit besteht aus dreizehn Farbfotos, aufgenommen Ende vergangenen Jahres an der südlichsten Adriaküste Apuliens.

Ausgangssituation dieser Serie sind die Probleme der Flüchtlinge, die von Schleppern vor der felsigen Küste abgesetzt, nasse Kleidungs-Stücke am Ufer zurücklassen. Von "Relikten der Flucht" spricht Ingrid Simon, der es "nicht um romantische Ästhetisierung menschlichen Elends und Ausgesetztseins oder um Bild-beschreibungen" geht, sondern "um die künstlerische Relevanz der Beziehungen zwischen Text und Bild".

Die liegen gelassenen Kleider beziehen sich auf die Abwesenheit der Personen, die sie getragen haben. Die Texte, an sich neutrale, auf die Grammatik bezogene Übungsbeispiele aus einem Englisch-Lehrbuch für Ausländer, gewinnen durch die Fotos eine höchst differenzierte Bedeutung. Sie fragen, wie Simon betont, nach der Identität und den Lebensumständen des "I", "you", "he, she, it", "we" oder "they" und erhalten dadurch plötzlich existenzielles Gewicht und verdeutlichen die Situation der "Nicht-Existenz" von Flüchtlingen.

Aus der Eröffnungsrede von Heinz Gappmayr:

"In dieser Ausstellung von Ingrid Simon geht es um die künstlerische Relevanz der Beziehungen zwischen Text und Bild und nicht um die romantische Ästhetisierung menschlichen Elends und Ausgesetztseins oder um Bildbeschreibungen."

Aus der Begrüßungsrede von Christine von Kohl:

"Der Flüchtling ist zuerst und vor allem ein Nichts - ein Nichts, das in der Luft schwebt, in einem luftigen Niemandsland. Ein dreifaches Nichts, denn hinter ihm ist Nichts und vor ihm ist Nichts.

Dann bleibt "ein Flüchtling an sich" weiterhin im Nichts, dort nämlich, wo er auf der Erde der Realitäten ankommt - er weiß im allgemeinen gar nicht, wo das ist - sein "Ankommen".

Er weiß auch noch nicht, dass es in keinem Land Gesetze gibt, die einen "Flüchtling an sich" schützen würden. So ist der Flüchtling, wo immer er auch hinkommt, erstens vogelfrei und zweitens unerwünscht."

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