Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus
Rita Seiler wird häufig schon durch die morgendliche Zeitungslektüre mit ihrer Tätigkeit in der ÖBV konfrontiert. Die fast täglichen Schlagzeilen über Geldwäsche oder die Bedrohung durch terroristische Aktivitäten und deren Bekämpfung haben ganz unmittelbar mit ihrem neuesten Aufgabengebiet als Geldwäschebeauftragte in der ÖBV zu tun.
Sie ist seit April 2009 beauftragt, die neuen EU-weiten Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Unternehmensebene umzusetzen.
Seit fast 30 Jahren ist Rita Seiler im Unternehmen. Seit 1999 ist sie mit der Stabsstelle Versicherungstechnik betraut. Abteilungsübergreifende Fragestellungen verschafften ihr in all diesen Jahren profunden Einblick in das Unternehmen ÖBV und alle seine Abteilungen.
Das habe sie wohl dafür qualifiziert, den Bereich Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus vom Vorstand übertragen zu bekommen, so Seiler im Gespräch mit ÖBVaktiv.
In der Praxis heißt das seither: Studium und Recherche komplexer Materien. Gesetzestexte sowie Empfehlungen der Finanzmarktaufsichtsbehörde sind zu studieren, Besprechungen mit dem Versicherungsverband wahrzunehmen und externe Schulungen zu besuchen. Dann konnte sie daran gehen, die Rahmenbedingungen für die gesamte ÖBV zu schaffen.
Komplexe Bereiche liegen Rita Seiler – zu viel Routine ist für sie ein „rotes Tuch“. Sie braucht immer wieder Abwechslung und intellektuelle Herausforderungen, im Beruf ebenso wie im Privatleben: Abseits der Arbeit bereist sie daher gerne ferne Länder und ist oft bei kulturellen Veranstaltungen anzutreffen.
Konkret sind es mehrere Themenkreise, die auf Unternehmensebene zur Verhinderung von Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus unter dem Stichwort „Know your customers“ eine Rolle spielen. So ist Rita Seiler dafür zuständig, dass alle Mitarbeiter/-innen, aber im Speziellen die Abteilungen Marketing & Vertrieb, Vertragsverwaltung, Inkasso und Leistung, entsprechende Schulungen absolvieren. Dadurch kann die benötigte Sensibilität entstehen sowie das Verständnis für die Einhaltung der vorgegebenen Regeln vor, während und bei Beendigung der Geschäftsbeziehung. Dafür musste sie auch Anträge und Formulare im Sinne der gesetzlichen Bestimmung adaptieren bzw. neu erstellen.
Wichtige Eckpunkte der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen: Jeder Antrag wird einem Monitoring unterzogen. Dabei wird überprüft, ob das jeweilige Versicherungsprodukt und die damit verbundenen Zahlungen plausibel und nachvollziehbar zum Kundenprofil passen. Ohne eine Identifizierung des Kunden durch Vorlage eines Ausweises darf keine Geschäftsbeziehung begründet bzw. beendet werden. Darüber hinaus sind „PEPs“ im Auge zu behalten. Das sind politisch exponierte Personen, die, unabhängig von der Nationalität, außerhalb Österreichs ihren Wohnsitz haben und wichtige öffentliche Ämter ausüben, deren unmittelbare Familienmitglieder oder ihnen bekanntermaßen nahe stehende Personen. Weiters ist zu überprüfen, ob Personen/Institutionen zum Kreis der Terrorverdächtigen zählen. Eine entsprechende Software steht Fachabteilungen zur Verfügung.
Regelmäßig wird auch der gesamte Versicherungsbestand einem Monitoring unterzogen, um versteckte Risiken aufzudecken.
Besteht der Verdacht der Geldwäsche bzw. der Terrorismusfinanzierung, geht der Fall umgehend an Rita Seiler. Sie recherchiert und entscheidet über die weitere Vorgehensweise, die bis zur Meldung an die Behörde reichen kann. In diesem – unerfreulichsten – Fall entscheidet ausschließlich die Behörde über die weiteren Schritte.
Die Brisanz und Komplexität des Themas erfordert es, dass Rita Seiler sich selbst ständig auf dem Laufenden halten muss. Es ist ein ständiger Wettlauf um den Vorsprung an Informationen, denn auch Geldwäscher und Terroristen sind lernfähig und versuchen die jeweils neuesten Bestimmungen zu umgehen.
Genügend „Stoff“ also zum Nachdenken, Recherchieren und Herstellen von Zusammenhängen für eine Kollegin, die genau das gerne macht und die mit ihrer Abteilung als „One Woman Show“ glücklich ist.
