Betriebliche Altersvorsorge - die "zweite Säule"
Spätestens seit der Pensionsreform 2003/04 ist auch
in Österreich klar, dass aufgrund der demographischen
Entwicklung Einschnitte in den staatlichen Pensionen zu erwarten
sind.
Steigende Lebenserwartung und Rückgang der Geburten sowie
immer länger dauernde Ausbildungszeiten und kürzer
werdende Phasen der Berufstätigkeit führen dazu,
dass immer weniger Erwerbstätige eine ständig steigende
Zahl von Pensionisten erhalten müssen.
Private Vorsorge boomt. In einer vom österreichischen Versicherungsverband in Auftrag gegebenen und kürzlich veröffentlichten Umfrage hielten 81% von 2000 Befragten private Vorsorge für wichtig. Allerdings betonte die Hälfte der an der Umfrage Beteiligten, nicht so viel zurücklegen zu können, wie sie gerne möchten. Bei den Jüngeren beschäftigt fast 80% die Sorge, für die Zukunft nicht genügend auf die Seite legen zu können.
In dieser Situation kommt der so genannten "zweiten Säule", der betrieblichen Alters- oder Pensionsvorsorge, immer mehr an Bedeutung zu. Während EU-weit bereits 51% der Arbeitnehmer über eine betrieblich vereinbarte Vorsorgeform verfügen, hinkt Österreich mit 18% dem europäischen Schnitt noch hinterher. Dabei sind Betriebspensionen schon längst nicht mehr nur für hoch bezahlte Führungskräfte ein Thema.
Betriebliche Vorsorgemodelle bringen durch Ersparnis von Steuern und Lohnnebenkosten (Beiträge sind bis zu 10% der Lohn- und Gehaltssumme Betriebsausgaben) durchaus "handfeste" ökonomische Vorteile mit sich. Darüber hinaus können sie zur Gestaltung moderner Entlohnungssysteme beitragen oder eine für das Unternehmen günstige Form von Gehaltserhöhung darstellen. Sie sind aber auch ein wichtiger Imagefaktor: Unternehmen, die betriebliche Pensionsmodelle anbieten, sind attraktive Arbeitgeber und beweisen Verantwortung – im Sinne langfristigen Denkens ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsfaktor. Denn trotz hoher Arbeitslosigkeit klagen viele Unternehmen über die Schwierigkeit, gut ausgebildete Fachkräfte zu gewinnen und – längerfristig – zu halten. Ein betriebliches Pensionsmodell kann wertvolle MitarbeiterInnen an das Unternehmen binden.
Dazu kommt, dass nach den Börseeinbrüchen um die Jahrtausendwende und den aufsehenerregenden Firmenpleiten wie jener von Enron heute viele Unternehmen auf nachhaltige Strategien setzen und verstärkt gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen wollen. So fließen in den USA etwa bereits 10% der veranlagten Gelder in Ethik-Fonds – Fonds, denen soziale oder ökologische Kriterien zugrunde liegen. Auch hier ist man in Österreich mit 1,2% eher zaghaft.
Einen Grund für die abwartende Haltung der hiesigen Unternehmen in Bezug auf betriebliche Vorsorge sieht das Fessel-Meinungsforschungsinstitut in der von Vielen "subjektiv als Dschungel empfundenen" Produktevielfalt. Die ÖBV hat sich daher entschlossen, mit der "Betrieblichen Kollektivversicherung" ein eigenes Vorsorgemodell anzubieten und darüber hinaus den "Dschungel" zu lichten, um sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kompetent beraten zu können.
Seit dem Jahr 2005 ist es für die Assekuranz möglich, Versicherungen auf kollektiver betrieblicher Ebene anzubieten – die fünfzehn Jahre davor war das nur eigens zu diesem Zweck gegründeten Pensionskassen vorbehalten. Die betriebliche Kollektivversicherung (BKV) unterscheidet sich vom Pensionskassen-Modell nur in wenigen Punkten, gemeinsam sind ihnen die steuerlichen Vorteile. Ein wesentlicher Unterschied ist die Veranlagungsstrategie. Die Pensionskassen wirtschaften mit einem höheren Aktienanteil mit höheren Ertragschancen, dafür aber risikoreicher. Tatsächlich beträgt der Aktienanteil etwa bei der VBV-Pensionskasse AG, der größten Pensionskasse in Österreich, je nach Veranlagungs- und Risikogemeinschaft, zwischen 30% und 40%.
Die in die BKV investierten Beiträge werden hingegen konservativer veranlagt, aktuell beträgt der Aktienanteil in Österreich im Schnitt 15%. Der Vorteil der Versicherungslösung besteht allerdings im garantierten Rechnungszins von derzeit 2,25%.
Ein wichtiger Unterschied zwischen Pensionskassen- und Versicherungsmodell ist auch die Unverfallbarkeit: In der betrieblichen Kollektivversicherung sind die Arbeitgeberbeiträge immer sofort unverfallbar, d. h. der Arbeitnehmer kann die Ansprüche aus den einbezahlten Beiträgen im Falle eines Unternehmenswechsels „mitnehmen“, im Pensionskassen-Modell kann dafür eine Frist von bis zu fünf Jahren vorgesehen werden.
Weitere Unterschiede sind vor allem dadurch bedingt, dass es sich bei der BKV um eine Gruppenrentenversicherung handelt – der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer der Versicherte. Der Pensionskassenvertrag ist ein Vertrag zu Gunsten Dritter – d. h. die Arbeitnehmer sind die Begünstigten aus dem Vertrag. Obligatorisch ist in beiden Fällen die Gewährung von Alters- und Hinterbliebenenpensionen, eine Berufsunfähigkeitspension kann optional angeboten werden. Barabfindungen sind in beiden Fällen nur bis zur gesetzlichen Grenze von derzeit EUR 9.900,-- zulässig.
In beiden Fällen können die ArbeitnehmerInnen zusätzlich bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge Eigenbeiträge leisten und diese als Sonderausgaben geltend machen oder Eigenbeiträge von jährlich maximal EUR 1.000,-- im Rahmen des § 108a EStG (prämienbegünstigte Pensionsvorsorge) einzahlen.
Die ÖBV bietet beide Modelle der betrieblichen Altersvorsorge an – die Pensionskassen-Lösung gemeinsam mit unserem bewährten Partner, der VBV-Pensionskasse AG, und die betriebliche Kollektivversicherung als hauseigenes Versicherungsprodukt „Marke ÖBV“.
Ob Eigenbeiträge zu betrieblichen Modellen oder private Vorsorgeprodukte besser sind, um die Differenz zwischen Aktivbezug und zukünftiger Pension aufzufüllen, rechnen unsere ÖBV-BeraterInnen gerne aus. Denn es gibt für den einzelnen Arbeitnehmer zahlreiche Möglichkeiten, die in Zukunft drohende Pensionslücke zu schließen – wir bieten die ganze Palette der Zukunftsvorsorge an! So können wir individuell die beste Lösung errechnen – die mehr als 100-jährige Versicherungs-Tradition der Österreichischen Beamtenversicherung garantiert darüber hinaus, dass diese Lösung hält, was sie verspricht.
Mehr Infos zur Betrieblichen Kollektivversicherung
Weitere betriebliche Vorsorgemodelle:
Zukunftssicherung (gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit a EStG)
Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer sind bis zu EUR 300,-- jährlich von der Einkommensteuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt auch, wenn der Arbeitnehmer auf den entsprechenden Betrag von seinem Gehalt verzichtet und damit eine zukunftssichernde Maßnahme setzt ("Bezugsumwandlung"). Von der ÖBV wird die "ZuSi" seit Jahren mit Erfolg angeboten – sie ist bereits einer unserer Klassiker.
Mehr Infos zur Zukunftssicherung
Pensions- oder direkte Leistungszusage
Eine Pensionszusage bietet Unternehmen die Möglichkeit, wertvollen Mitarbeitern eine adäquate, lebenslange Firmenzusatzpension zu gewähren und deren Familie im Falle eines vorzeitigen Ablebens finanziell abzusichern. Zugleich kann die Firma dadurch selbst Steuervorteile erzielen und Lohnabgaben sparen.
Die ÖBV bietet Beratung und Unterstützung bei der Einrichtung der Versorgungszusage sowie bei der Erstellung des jährlichen versicherungsmathematischen Gutachtens und wickelt die erforderliche Rückdeckungsversicherung ab.
Nähere Informationen bei Ihrer ÖBV-Beraterin / Ihrem ÖBV-Berater
Abfertigung NEU
Die Abfertigung NEU gilt für alle privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31.12.2002 abgeschlossen wurden. Die Beitragszahlung erfolgt über den zuständigen Krankenversicherungsträger, der das Geld an die ausgewählte Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) weiterleitet. Die ÖBV hat mit der VBV-Mitarbeitervorsorgekasse AG einen verlässlichen Partner, um auch diese Form der betrieblichen Altersvorsorge abdecken zu können.
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Staatlich, betrieblich und privat.
