ÖBV – Thema: Polizei und Menschenrechte

Professionelle Verwirklichung der Menschenrechte

Orientierungssätze
eines menschenrechtlich fundierten Berufsbildes der Polizei

Diese Leitsätze dienen vor allem dazu, die weitere Arbeit des Projektes in Form einer „Lücken-Analyse“ anzuregen und wirksame Hebel für eine weitere Professionalisierung der Polizeiarbeit zu identifizieren. Sie sind nicht als ein weiteres „Leitbild“ der Polizei gedacht, auch wenn die Darstellungsform Ähnlichkeiten aufweist.

    Zielsetzung

  1. Ziel unseres Handelns ist es, die Menschenrechte zu schützen und zu achten, und für alle Menschen das größtmögliche Vertrauen in ihre Freiheit und Sicherheit zu schaffen.
  2. Wiir sorgen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und orientieren uns dabei an den Bedürfnissen aller Teile der Bevölkerung. In Konfliktsituationen suchen wir aktiv nach Lösungen auf Basis der Menschenrechte aller Konflikt¬parteien.
  3. In Gefahrensituationen bieten wir Schutz und Unterstützung für gefährdete Personen.
  4. Wir sichern die Handlungsfähigkeit der staatlichen Institutionen auf Grundlage der demokratischen Rechtsordnung.
  5. Grundsätze für die Aufgabenerfüllung

  6. Unter Maßgabe der Verhältnismäßigkeit suchen wir durch vorausschauende Maßnahmen die Gefährdung von Menschen zu verhindern. Wir sind jederzeit ansprechbar und bieten unmittelbare Hilfestellung.
  7. Egal in welcher Situation und wem gegenüber, agieren wir kompetent. Wir treten allen Menschen mit Respekt gegenüber und sind uns unserer Macht und Verantwortung bewusst.
  8. Unsere Befugnisse üben wir unter Bindung an die konkrete Aufgabe und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aus.
  9. Wenn wir in der Durchsetzung von Befugnissen Gewalt anwenden müssen, orientieren wir uns am Grundsatz: „Soviel wie nötig, so wenig wie möglich“.
  10. Auch in Ausnahmesituationen bewahren wir kühlen Kopf. Wir sind uns unserer Emotionen bewusst und gehen professionell damit um.
  11. Wir legen der Öffentlichkeit und den legitimierten staatlichen Organen Rechenschaft über unser Handeln ab und übernehmen Verantwortung.
  12. Grundsätze im Miteinander

  13. Menschenrechte sind unteilbar und gelten auch für uns.
  14. Menschenrechte bestimmen auch innerhalb der Organisation den Umgang miteinander und das Führungsverhalten auf allen Ebenen.
  15. Wir begegnen einander intern mit jenem Respekt, den wir von den anderen erwarten und den wir im Außendienst anderen Menschen entgegenbringen.
  16. Wir unterstützen uns gegenseitig, wenn es um das Erreichen unserer Ziele und um das Beachten unserer Grundsätze geht. Wir sind solidarisch, besonders in schwierigen und gefährlichen Situationen.
  17. Unsere Solidarität hat dort ihre Grenzen, wo Angehörige unserer Organisation gegen geltendes Recht verstoßen oder nachhaltig von Zielen und Grundsätzen abweichen.
  18. Wir schätzen das offene Gespräch über unsere Arbeit mit Kolleginnen, Kollegen und Führungskräften. Wir scheuen uns nicht, konstruktive Kritik zu äußern und uns ihr zu stellen.
  19. Organisation

  20. Unsere Organisationsstrukturen sind so gestaltet, dass sie menschenrechtliches Handeln ermöglichen und unterstützen. Ansprechbarkeit und Dialogfähigkeit auf allen Organisationsebenen sind dafür wesentliche Kriterien.
  21. Die Einheit von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung unterstützt verantwortungsvolles Handeln auf allen hierarchischen Ebenen und verringert bürokratische Blockaden und Leerläufe.
  22. Führung

  23. Wir nehmen unsere Führungsverantwortung professionell wahr und sichern dadurch qualitatives und menschenrechtskonformes Handeln. Als Führungskräfte sind wir ansprechbar für die Anliegen und Argumente der uns unterstellten Mitarbeiter/-innen. Wir vermitteln den Sinn unseres Entscheidungshandelns nachvoll¬ziehbar und stärken dadurch die Eigenmotivation unserer Leute.
  24. Wir schätzen die Erfahrung und nützen das Wissen all unserer Mitarbeiter/-innen und beziehen diese, soweit es die Situation erlaubt, in unsere Entscheidungsfindung mit ein.
  25.  Lernen

  26. Wir lernen als Einzelne und als Organisation aus Erfolgen und Fehlern. Gelungenes, Beschwerden und Fehlermeldungen betrachten wir als wichtige Informationen über die Wirkung unserer Tätigkeit. Wir nehmen sie zum Anlass – unabhängig von persönlicher Verantwortung – an der Optimierung unserer Organisationsstrukturen und Handlungsroutinen zu arbeiten.
  27. Wir schaffen Zeit, Raum und geeignete Mittel für die kritische Selbstbeobachtung und Reflexion unseres Handelns und für die lösungsorientierte Weiterentwicklung unserer Strukturen und operativen Handlungsmuster. Zu diesem Zweck erheben wir systematisch von außen wie von innen Rückmeldungen zur Qualität unserer Arbeit.
  28. Personal

  29. In der persönlichen Übereinstimmung mit diesen Zielen und Grundsätzen sehen wir ein wichtiges Kriterium für Auswahl, Aufnahme, Ausbildung und Beförderung.
  30. Unsere Stärken sind sowohl unsere fachliche als auch unsere soziale Kompetenz. Wir sind uns unserer persönlichen und professionellen Verantwortung bewusst und gut auf unsere Rolle und unsere Aufgaben vorbereitet.

 

Quelle: BMI

Österreichische Beamtenversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit