Betriebliche Kollektivversicherung BKV
Gruppenversicherung als kostengünstige Mitarbeitervorsorge
Die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) der ÖBV bietet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, einen attraktiven und steuerlich begünstigten Beitrag zur Alterssicherung seiner MitarbeiterInnen zu leisten. Diese Beiträge sind eine kostengünstige Alternative zu freiwilligen Gehaltserhöhungen. Durch die Veränderungen im staatlichen Pensionssystem wird die betriebliche Altersvorsorge – die „zweite Säule“ – immer wichtiger.
Die BKV wurde 2005 im Rahmen einer Gesetzesnovelle zum Betriebspensionsgesetz (BPG) und zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) als Alternative und Ergänzung zu Pensionskassenlösungen geschaffen. Sie vereint die steuerlichen Vorteile von Pensionskassen mit Elementen der Direktversicherung (sofortige Unverfallbarkeit). Das motiviert die ArbeitnehmerInnen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit sowie das soziale Ansehen des Unternehmens.
So funktioniert die betriebliche Kollektivversicherung:
- Eine betriebliche Kollektivversicherung wird vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung, eines Kollektivvertrages oder auf Grundlage von Einzelvereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und den einzelnen Arbeitnehmern abgeschlossen.
- Der Arbeitgeber zahlt für seine MitarbeiterInnen Beiträge in die betriebliche Kollektivversicherung ein. Die Leistungen müssen entweder für alle MitarbeiterInnen oder für eine sachlich und betriebsbezogen abgegrenzte Gruppe von Arbeitnehmern erbracht werden.
- Der Arbeitnehmer kann zusätzlich bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge Eigenbeiträge leisten und diese als Sonderausgaben geltend machen oder Eigenbeiträge von jährlich max. 1.000 Euro im Rahmen des § 108a EStG (prämienbegünstigte Pensionsvorsorge) in die BKV einzahlen.
- Die steuerlichen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sind gleich wie bei der Pensionskassenlösung.
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Wenn Sie wissen wollen, ob Eigenbeiträge in die BKV oder private Vorsorgeprodukte für Sie besser geeignet sind, um Ihre Pensionslücke zu schließen, senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage. Auf Wunsch rufen wir Sie auch gerne an. Selbstverständlich können Sie sich auch an eine ÖBV Beraterin oder einen ÖBV Berater in Ihrer Region wenden: Wir beraten Sie persönlich und völlig unverbindlich.

