Mit der ÖBV durchs Leben
Betriebliche Kollektivversicherung (BKV)
Durch die Veränderungen im staatlichen Pensionssystem wird die betriebliche Altersvorsorge – die „zweite Säule“ – immer wichtiger.
Die BKV wurde 2005 im Rahmen einer Gesetzesnovelle zum Betriebspensionsgesetz (BPG) und zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) als Alternative und Ergänzung zu Pensionskassenlösungen geschaffen. Sie vereint die steuerlichen Vorteile von Pensionskassen mit Elementen der Direktversicherung (sofortige Unverfallbarkeit).
Die BKV der ÖBV bietet dem Arbeitgeber die Möglichkeit,
einen attraktiven und steuerlich begünstigten Beitrag
zur Alterssicherung seiner Mitarbeiter zu leisten. Diese Beiträge
sind eine kostengünstige Alternative zu freiwilligen
Gehaltserhöhungen.
Das motiviert die Arbeitnehmer und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit
sowie das soziale Ansehen des Unternehmens.
Das System der betrieblichen Kollektivversicherung
Wie funktioniert die betriebliche Kollektivversicherung?
- Eine betriebliche Kollektivversicherung wird vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung, eines Kollektivvertrages oder auf Grundlage von Einzelvereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und den einzelnen Arbeitnehmern abgeschlossen.
- Der Arbeitgeber zahlt für seine Mitarbeiter/-innen Beiträge in die betriebliche Kollektivversicherung ein. Die Leistungen müssen entweder für alle Mitarbeiter/-innen oder für eine sachlich und betriebsbezogen abgegrenzte Gruppe von Arbeitnehmern erbracht werden.
- Der Arbeitnehmer kann zusätzlich bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge Eigenbeiträge leisten und diese als Sonderausgaben geltend machen oder Eigenbeiträge von jährlich max. 1.000 Euro im Rahmen des § 108a EStG (prämienbegünstigte Pensionsvorsorge) in die BKV einzahlen.
Die steuerlichen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sind gleich wie bei der Pensionskassenlösung.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr darüber
erfahren möchten.
Wir informieren Sie gerne ausführlich.
kosten & steuerlich absetzbar

