Betriebliche Kollektivversicherung (BKV)
Vorteile
Die Vorteile der BKV für den Arbeitgeber:
- Bindung wertvoller Mitarbeiter/-innen
- Beiträge des Arbeitgebers werden bis zu 10% der Lohn- und Gehaltssumme als Betriebsausgabe anerkannt
- Keine Lohnnebenkosten
- Einfache Abwicklung
- Kosten sind exakt planbar und langfristig überschaubar
- Motivation der Mitarbeiter/-innen durch garantierte Zusatzpension
- Übertragung bestehender Pensionszusagen möglich
- Auch für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH mit max. 25% Firmenanteil möglich
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des sozialen Ansehens
Die Vorteile der BKV für den Arbeitnehmer:
- Lebenslange Zusatzpension mit Hinterbliebenenvorsorge
- Garantierter Rechnungszins, derzeit 2,25% p. a.
- Attraktive Gesamtverzinsung durch zusätzliche Gewinnbeteiligung
- Verrentung entsprechend der Lebenserwartung zum Beitrags- zahlungsbeginn
- Steuerfreie Veranlagung in der Ansparphase
- Eigenbeiträge bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge (Sonderausgaben) oder staatliche Förderung gemäß § 108a EStG bis max. 1.000 Euro Eigenbeitrag jährlich
- Insolvenzschutz: Bezugsberechtigt sind ausschließlich der Arbeitnehmer bzw. die Hinterbliebenen
- Sofortige Unverfallbarkeit: Bereits erworbene Ansprüche bleiben auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr darüber erfahren möchten. Wir informieren Sie gerne ausführlich.
