Mit der ÖBV durchs Leben
Einmalerlag
In besten Händen? Ja, ganz sicher!
Sie verfügen über einen größeren
Geldbetrag, den Sie möglichst gewinnbringend und
KESt-frei anlegen wollen?
Dann ist der ÖBV-Einmalerlag die beste Lösung!
Sie genießen alle Sicherheiten der klassischen Lebensversicherung.
Ab einem Mindestbeitrag von 2.000 Euro und einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren sind Sie dabei. Die Mindestverzinsung von 2*% ist Ihnen von Gesetz her garantiert. Zusätzlich angesparte Gewinne (ÖBV-Gewinnbeteiligung) können durch die Höchststandsgarantie nicht nachträglich gekürzt werden.
Weiters genießen Sie Ablebensschutz und Sofortschutz sowie attraktive Steuervorteile. Die Auszahlung kann als Einmalbetrag oder als monatliche Rente erfolgen.
Das ÖBV-Versicherungssparen mit Kapitalgarantie ist eine rasche und zuverlässige Sparform.
Der ÖBV-Einmalerlag
ist eine Lebensversicherung mit einmaliger Prämienzahlung bei Vertragsabschluss und die „einmalige“ Alternative zu KESt-pflichtigen Anlageformen mit sehr lukrativen Zinsen.
ÖBV-Gesamtverzinsung zur Zeit 4% p.a. des veranlagten Beitrags*
Mindestbeitrag: 2.000 Euro
Vertragsdauer: ab 15 Jahren aufwärts
Auszahlung: Einmalbetrag oder Rente
Einstieg: ab 18 bis 75 Jahren Lebensalter
Bei Ablauf der Versicherungsdauer (Erleben oder im Ablebensfall während der Vertragsdauer) wird die Versicherungssumme plus der angesammelten Gewinnbeteiligung ausbezahlt.
Die ÖBV wirtschaftet solide und vernünftig – ohne am Finanzmarkt zu experimentieren. Das macht sich heute besonders bezahlt.
Es ist ein gutes Gefühl, bei der ÖBV versichert zu sein. Wir beraten Sie gerne!
Vorteile, die für sich sprechen:
- Einmalerlag schon ab 2.000 Euro
- Sicherheit der Lebensversicherung (Garantieleistungen)
- Bei Vertragsende haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen einer einmaligen Gesamtauszahlung oder monatlicher Zusatzpension
- Attraktive Steuervorteile
- Garantierte Mindestverzinsung plus ÖBV-Gewinnbeteiligung
*Veranlagter Beitrag: Einmalerlag abzüglich Versicherungssteuer und Kosten. Da die in den künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die künftige Gewinnbeteiligung auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrundegelegt sind. Solche Angaben sind daher unverbindlich

