ÖBV – Österreichische Beamtenversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit – ÖBV Versicherung

Waltraud Auer, ÖBV-Beraterin

Kfz-Versicherung
Service

Der Servicebereich umfasst Informationen über

Kfz-Anmeldung bei Ihrer ÖBV-Beraterin/Ihrem ÖBV-Berater.

Unsere » Mitarbeiter/-innen erledigen die Formalitäten für Sie.

Folgende Unterlagen werden für die Kfz-Anmeldung benötigt:

  • Kaufvertrag
    Original unterschrieben vom Verkäufer und Käufer und mit Nova-Bestätigung bei fabriksneuen Fahrzeugen
  • COC-Papier (ehemals „Typenschein“)
  • Gültiger Prüfbericht für gebrauchte Fahrzeuge, die älter als drei Jahr sind
  • Original-Meldezettel vom Hauptwohnsitz (wo das Fahrzeug angemeldet werden soll)
  • Vollmacht für den Anmelder
  • Benützerbewilligung bei Leasingfahrzeugen
  • Versicherungsbestätigung (dafür die sorgt Ihre ÖBV-Beraterin/Ihr ÖBV-Berater)

Kosten für die Kfz-Anmeldung

Alle Gebühren zur Anmeldung finden Sie bei » help.gv.at übersichtlich aufgelistet.

» Online-Schadensmeldung

via ÖBV-Selekt in Zusammenarbeit mit der Wiener Städtischen.

Allgemeine Infos:

Grüne Versicherungskarte
(internationale Versicherungskarte):

In den Anrainerstaaten Österreichs und den Staaten der EU ist die „Grüne Karte“ grundsätzlich nicht erforderlich, in etlichen Ländern muss sie zwingend mitgeführt werden. Mehr Infos » oeamtc.at

» Grüne Versicherungskarte anfordern

Geben Sie bitte im Anforderungsmail Ihr Kfz-Kennzeichen und Ihre Polizzennummer bekannt.

Kennzeichen

Nach Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen muss bei der Polizei unverzüglich eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige erstattet werden.

Hinweis: In der Zwischenzeit kann eine behelfsmäßige („selbstgebastelte“) Ersatztafel verwendet werden. Diese gilt gemeinsam mit der Anzeige maximal eine Woche lang als Kennzeichenersatz. Innerhalb dieser Woche müssen die neuen Kennzeichen beantragt werden.

Zur » Zulassungsstelle mitzubringende Dokumente:

  • Diebstahls- oder Verlustanzeige
  • aktuelles Prüfgutachten
  • Zulassungsbescheinigung (beide Teile)
  • COC-Papier (ehem. „Typenschein“) oder Einzelgenehmigung oder Bestätigung für die Zulassung
  • amtlicher Lichtbildausweis der Anmelderin/des Anmelders

Antworten auf alle Fragen rund um die „Nummerntafeln“ wie Wunschkennzeichen, Wechselkennzeichen und Hinterlegung von Kennzeichen, finden Sie auf » help.gv.at.

Zulassungsschein

Die Zulassungsbescheinigung wird bei der Kfz-Zulassung ausgestellt.

Namens- und/oder Adressänderungen müssen innerhalb einer Woche auch im Zulassungsschein eingetragen werden.

Zur » Zulassungsstelle mitzubringende Dokumente für Namens- oder Adressänderungen sind:

  • Zulassungsbescheinigung (beide Teile)
  • COC-Papier (ehem. „Typenschein“) oder Einzelgenehmigung oder Bestätigung für die Zulassung
  • Heirats- bzw. Scheidungsurkunde
  • aktueller Meldezettel
  • amtlicher Lichtbildausweis des/der Ummeldenden


Verlust oder Diebstahl des Zulassungsscheines

Nach Verlust oder Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige erstattet werden. Danach kann die Ausstellung eines Duplikates erfolgen.

Bei Verlust des zweiten Teiles (gelb/blau) der Zulassungsbescheinigung ist eine Erklärung gegenüber der » Zulassungsstelle über den Verlust ausreichend.

Benötigte Dokumente:

  • Verlust- bzw. Diebstahlsmeldung
  • amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellenden/des Antragsstellers
  • COC-Papier (ehem. „Typenschein“) oder Einzelgenehmigung oder Bestätigung für die Zulassung



Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen:

Kfz-Kaufvertrag, PDF-Datei, 10 KB

Vollmacht zur Anmeldung, PDF-Datei, 7 KB

Europäischer Kfz-Unfallbericht, PDF-Datei, 136 KB

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