ÖBVUnfallschutz Gliedertaxe

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Je schwerer die Folgen eines Unfalles sind, umso mehr Leistung erhalten Sie.

Invaliditätsgrade
Bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich, soweit nicht anders vereinbart, die folgenden Invaliditätsgrade:

Bei Verlust %
Verlust eines Armes 80%
Verlust eines Armes unterhalb des Ellbogengelenkes oder einer Hand 60%
Verlust eines Daumens 20%
Verlust eines Zeigefingers 10%
Verlust eines kleinen Fingers 10%
Verlust eines anderen Fingers 5%
Verlust eines Beines 70%
Verlust eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels oder des Fußes 50%
Verlust einer großen Zehe 5%
Verlust einer anderen Zehe 2%
Verlust der Sehkraft beider Augen 100%
Verlust der Sehkraft eines Auges 50%
Verlust der Sehkraft eines Auges sofern die Sehkraft des anderen Auges vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits verloren war 65%
Verlust des Gehöres beider Ohren 80%
Verlust des Gehöres eines Ohres 30%
Verlust des Gehöres eines Ohres sofern jedoch das Gehör des anderen Ohres bereits verloren war 50%
Verlust des Geruchssinnes 10%
Verlust des Geschmackssinnes 10%
Verlust der Milz 10%
Verlust einer Niere 20%

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