




Je schwerer die Folgen eines Unfalles sind, umso mehr Leistung erhalten Sie.
Invaliditätsgrade
Bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit
der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten
ausschließlich, soweit nicht anders vereinbart, die folgenden
Invaliditätsgrade:
| Bei Verlust | % |
|---|---|
| Verlust eines Armes | 80% |
| Verlust eines Armes unterhalb des Ellbogengelenkes oder einer Hand | 60% |
| Verlust eines Daumens | 20% |
| Verlust eines Zeigefingers | 10% |
| Verlust eines kleinen Fingers | 10% |
| Verlust eines anderen Fingers | 5% |
| Verlust eines Beines | 70% |
| Verlust eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels oder des Fußes | 50% |
| Verlust einer großen Zehe | 5% |
| Verlust einer anderen Zehe | 2% |
| Verlust der Sehkraft beider Augen | 100% |
| Verlust der Sehkraft eines Auges | 50% |
| Verlust der Sehkraft eines Auges sofern die Sehkraft des anderen Auges vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits verloren war | 65% |
| Verlust des Gehöres beider Ohren | 80% |
| Verlust des Gehöres eines Ohres | 30% |
| Verlust des Gehöres eines Ohres sofern jedoch das Gehör des anderen Ohres bereits verloren war | 50% |
| Verlust des Geruchssinnes | 10% |
| Verlust des Geschmackssinnes | 10% |
| Verlust der Milz | 10% |
| Verlust einer Niere | 20% |
