ÖBV-ZukunftSicherung
Daten
Sie bekommen Geld geschenkt, wenn Sie die gesetzliche Regelung des § 3 Abs. 1, Zi. 15a Einkommenssteuergesetz ausnützen.
Das doppelte Geschenk vom Staat:
- Das erste Geschenk vom Staat: die Lohnsteuer.
- Das zweite: Sie zahlen keine Kapitalertragssteuer.
Und auch die Auszahlungen der Zukunftssicherung sind steuerfrei!
Zusätzlich zur Pension
Die private Zukunftssicherung läuft völlig unabhängig von Ihrer gesetzlichen Pension und Ihren anderen Vorsorge-Varianten.
Erfolg„reich“
Die ÖBV-ZukunftSicherung ist eine gute Gelegenheit, mit wenig Aufwand Ihr Geld zu vermehren. Die ÖBV-ZukunftSicherung lohnt sich für Personen jeden Alters. Mit zunehmendem Alter steigen die Renditen sogar.
SteuerSparModell „ÖBV-ZukunftSicherung“
Ihre Beiträge zum bestehenden Zukunftssicherungs-Vertrag gem. § 3 Abs. 1 Zi. 15a EStG werden durch Gehaltsabzug an die ÖBV überwiesen. Diese Beiträge (25 Euro monatlich) sind lohnsteuerfrei. Sie werden von Ihrer bezugsauszahlenden Stelle bei der monatlichen Bezugsabrechnung berücksichtigt und sind auf Ihrem Gehaltszettel ersichtlich. Keine weiteren Aktivitäten sind erforderlich.
Am Ende der Laufzeit der ÖBV-ZukunftSicherung wird die angesparte Summe absolut steuerfrei an
Sie ausbezahlt.
Optional können Sie Ihre ÖBV-ZukunftSicherung nach Ablauf auch für eine weitere Periode des
steuerbegünstigten Sparens verlängern. In diesem Fall muss eine gültige Rahmenvereinbarung
mit Ihrem Dienstgeber bzw. Ihrer pensionsauszahlenden Stelle bestehen.
