ÖBV Versicherung: Lohnsteuer sparen mit der Österreichischen Beamtenversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Foto: Martha Westreicher, ÖBV-Beraterin

ÖBV-ZukunftSicherung
FAQ – häufig gestellte Fragen

Was bedeutet „Zukunftssicherung“?

Zukunft sichernde Maßnahmen sind Ausgaben des Arbeitgebers, die dazu dienen, seine Arbeitnehmer oder deren Familien für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern.

Wie hoch ist der Beitrag pro Arbeitnehmer?

Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit 300 Euro pro Jahr – das sind 25 Euro pro Monat – für alle seine Arbeitnehmer oder eine bestimmte Gruppe im Rahmen der Zukunftssicherung aufzuwenden.

Wie erfolgt die Beitragsleistung?

Die Beitragsleistung erfolgt durch den Arbeitgeber, sofern der Arbeitnehmer einer Bezugsumwandlung zum Zweck der Zukunftssicherung zugestimmt hat.

Wie erfolgt die Bezugsumwandlung?

Der Betrag von 25 Euro wird vor Abzug der Steuern in eine Lebens- oder Rentenversicherung einbezahlt. Als Beitragszahler fungiert ausschließlich der Arbeitgeber. Der Beitrag wird via Lohnverrechnung an die ÖBV weitergeleitet.

Schmälert die Bezugsumwandlung die künftige Pension?

Die Bemessungsgrundlage für die SV-Beiträge wird durch die Zukunftssicherung nicht berührt. Somit werden künftige Ansprüche aus der gesetzlichen Pension in keiner Weise gekürzt.

Was geschieht mit den Ansprüchen des Arbeitnehmers bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis?

Alle Ansprüche sind immer zugunsten des Bediensteten gesichert, auch bei Ausscheiden aus dem Betrieb. Es bestehen die Möglichkeiten der Auszahlung des bereits angesammelten Kapitals, der Beitragsfreistellung oder der Weiterführung als private Vorsorge.
Der Bedienstete ist bezugsberechtigt im Erlebensfall und kann für den Ablebensfall völlig individuell eine ihm nahe stehende, bezugsberechtigte Person in den Vertrag eintragen lassen.

Was geschieht bei Erreichung des Pensionsalters?

Bei Vertragsablauf (= Erlebensfall) kann der Arbeitnehmer frei zwischen privater Zusatzrente oder gesamter Kapitalauszahlung wählen. Nach heutigem Steuerrecht ist eine gesamte Kapitalauszahlung völlig steuerfrei, eine private Zusatzrente wird erst nach einigen Jahren (altersabhängig) steuerpflichtig.

 

zur Produktinformation „ÖBV-ZukunftSicherung“

 

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