ÖBV-Service
Versicherungs-ABC: E
Einmalerlag
Bei dieser Form der Lebensversicherung wird der Beitrag in Form einer einmaligen Beitragszahlung geleistet. Dafür gelten eigene Tarife.
Erlebensfall
Erlebt der Versicherte den Ablauf des Versicherungsvertrages, so spricht man vom Erlebensfall.
Erstbeitrag
Damit ist der erste oder einmalige Beitrag gemeint, durch dessen Einzahlung der Versicherungsschutz in Kraft tritt.
Erwerbsunfähigkeit
Die vollständige Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn
der Versicherte durch Krankheit, Körperverletzung oder
Kräfteverfall voraussichtlich dauernd außerstande
ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Das bedeutet,
dass der Versicherte aus keiner wie immer gearteten Tätigkeit
Erwerb erzielen kann.
