ÖBV-Service
Versicherungs-ABC: I
Indexklausel - Index I
Ist die im Rahmen des "Index der Verbraucherpreise 86"
vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich
verlautbarte Indexziffer seit Vertragsabschluss oder der zuletzt
erfolgten Anpassung um mehr als 10% gestiegen, kann der Versicherungsnehmer
eine dieser Steigerung entsprechende Erhöhung der Versicherungssumme
beantragen.
siehe auch: Dynamikklausel - Index II
