ÖBV - Österreichische Beamtenversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - ÖBV Versicherung

ÖBV-Service
Versicherungs-ABC: I

Indexklausel - Index I

Ist die im Rahmen des "Index der Verbraucherpreise 86" vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Indexziffer seit Vertragsabschluss oder der zuletzt erfolgten Anpassung um mehr als 10% gestiegen, kann der Versicherungsnehmer eine dieser Steigerung entsprechende Erhöhung der Versicherungssumme beantragen.

siehe auch: Dynamikklausel - Index II

 

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