ÖBV-Service
Versicherungs-ABC: L
Laufzeitänderung
Der Versicherungsnehmer kann die Vertragslaufzeit ändern.
Durch eine Laufzeitänderung ergibt sich ein neuer Beitrag
oder alternativ eine neue Versicherungssumme; unter Umständen
ergibt sich auch ein neuer technischer Versicherungsbeginn.
In der Regel fallen bei einer solchen Änderung auch Gebühren
an, die mit dem Deckungskapital verrechnet werden.
