ÖBV-Service
Versicherungs-ABC: M
Mitgliedsschein
Der Mitgliedsschein ist die Urkunde über den Vertrag zwischen der ÖBV und dem Versicherungsnehmer. Die Österreichische Beamtenversicherung ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, daher lautet die Bezeichnung für diesen Vertrag Mitgliedsschein und nicht Polizze.
mitversicherte Person
Es besteht die Möglichkeit, den Ehegatten oder Geschäftspartner
in einer Versicherung mit zu versichern. Diese Versicherung
bezeichnet man als Verbundene Lebensversicherung.
