ÖBV-Service
Versicherungs-ABC: N
Nachversteuerung
Das Versicherungsunternehmen muss den Rückkauf, die Abgeltung
von Ansprüchen, Vorauszahlungen, Verpfändungen und
sonstige Rückvergütungen dem Finanzamt mitteilen.
Dadurch kann es zur Nachversteuerungspflicht für den
Versicherten kommen, wenn er nicht nachweisen kann, dass der
Rückkauf aus einer wirtschaftlichen Notlage resultiert.
