ÖBV - Österreichische Beamtenversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - ÖBV Versicherung

ÖBV-Service
Versicherungs-ABC: N

Nachversteuerung

Das Versicherungsunternehmen muss den Rückkauf, die Abgeltung von Ansprüchen, Vorauszahlungen, Verpfändungen und sonstige Rückvergütungen dem Finanzamt mitteilen. Dadurch kann es zur Nachversteuerungspflicht für den Versicherten kommen, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Rückkauf aus einer wirtschaftlichen Notlage resultiert.

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