ÖBV - Österreichische Beamtenversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - ÖBV Versicherung

ÖBV-Service
Versicherungs-ABC: R

Rentenversicherung

Dabei bekommt der Versicherte sein angespartes Kapital anstatt einer Einmalzahlung als Rente ausbezahlt. Diese Rente (Privatpension) kann mit bestimmten Sicherheiten (Garantiedauer, Rückgewährsgarantie, Witwenübergang / Witwerübergang etc.) ausgestattet werden.

Rentenwahlrecht

In der Kapitalversicherung hat der Bezugsberechtigte das Recht, sich die Leistung anstelle einer einmaligen Kapitalauszahlung in Form einer lebenslangen Rente (Privatpension) auszahlen zu lassen.

Risiko

Das zu versichernde Risiko ist jenes Element einer Versicherung, für das vorgesorgt wird. Im Fall der Lebensversicherung sind das Tod, Erleben, Heirat, Rente, Unfall oder schwere Krankheit.

Risikobeitrag

Er entspricht jenem Teil des Lebensversicherungsbeitrages, der die Leistung für den Ablebensfall finanziert.

Rückgewährsgarantie

Bei Ableben eines Versicherten in der Pensionsauszahlungsphase wird das noch nicht ausbezahlte Pensionskapital rückerstattet.

Rückkaufswert

Die Kündigung der Lebensversicherung ist mit finanziellen Nachteilen verbunden. Der Wert, zu dem der Versicherer den Vertrag zurücknimmt (=Rückkaufswert), entspricht der angewachsenen Beitragsreserve, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet wird. Der Versicherer ist zum Abzug angemessener Abschläge berechtigt. Erworbene Gewinnanteile werden hinzugerechnet.

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