ÖBV-Service
Versicherungs-ABC: R
Rentenversicherung
Dabei bekommt der Versicherte sein angespartes Kapital anstatt einer Einmalzahlung als Rente ausbezahlt. Diese Rente (Privatpension) kann mit bestimmten Sicherheiten (Garantiedauer, Rückgewährsgarantie, Witwenübergang / Witwerübergang etc.) ausgestattet werden.
Rentenwahlrecht
In der Kapitalversicherung hat der Bezugsberechtigte das Recht, sich die Leistung anstelle einer einmaligen Kapitalauszahlung in Form einer lebenslangen Rente (Privatpension) auszahlen zu lassen.
Risiko
Das zu versichernde Risiko ist jenes Element einer Versicherung, für das vorgesorgt wird. Im Fall der Lebensversicherung sind das Tod, Erleben, Heirat, Rente, Unfall oder schwere Krankheit.
Risikobeitrag
Er entspricht jenem Teil des Lebensversicherungsbeitrages, der die Leistung für den Ablebensfall finanziert.
Rückgewährsgarantie
Bei Ableben eines Versicherten in der Pensionsauszahlungsphase wird das noch nicht ausbezahlte Pensionskapital rückerstattet.
Rückkaufswert
Die Kündigung der Lebensversicherung ist mit finanziellen
Nachteilen verbunden. Der Wert, zu dem der Versicherer den
Vertrag zurücknimmt (=Rückkaufswert), entspricht
der angewachsenen Beitragsreserve, die nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen berechnet wird. Der Versicherer ist zum Abzug
angemessener Abschläge berechtigt. Erworbene Gewinnanteile
werden hinzugerechnet.
