ÖBV-Service
Versicherungs-ABC: S
Sterbetafel
Eine Sterbetafel gibt an, wie viele Personen einer bestimmten Altersstufe aus der nächst niedrigeren Altersstufe nach einem Jahr noch am Leben sind. Sie ist die Berechnungsgrundlage der Sterbewahrscheinlichkeit für Lebensversicherungen. In Österreich erstellt das Österreichische Statistische Zentralamt Sterbetafeln der österreichischen Bevölkerung im Zehn-Jahres-Rhythmus (Volkszählung).
Steuerliche Absetzbarkeit
Derzeit können nach Abschluss einer Privatpension bzw. Lebensversicherung bis zu 25 % der geleisteten Prämien bei der Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben bis max. EUR 2.900,-- geltend gemacht werden. Dies gilt für die meisten Tarife und in voller Höhe für Versicherungsnehmer mit Einkommen von bis zu EUR 36.400,--. Bei Einkommen von über EUR 50.900,-- gilt diese Regelung nicht. Für Einkommen dazwischen gibt es Einschleifregelungen. Ab dem Jahr 2000 wird weiters für eine Pensionszusatzversicherung eine staatliche Prämie von 3,5 % der jährlichen Aufwendungen von maximal EUR 1.000,-- refundiert.
Stilllegung (Beitragsstundung)
In begründeten Fällen kann der Versicherungsnehmer
die Stundung der Folgebeiträge für sechs Monate
beantragen. Dabei setzt der Versicherte bei vollem Versicherungsschutz
die Zahlung der Folgeprämien aus. Der Ausgleich (Reaktivierung)
kann durch Nachzahlung oder Vertragsneugestaltung erreicht
werden.
