ÖBV-Service
Versicherungs-ABC: V
Valorisierung
Bezeichnet die jährliche Erhöhung der Pension aufgrund erworbener Gewinnanteile.
verbundene Leben
Verbundene Lebensversicherung ist eine Tarifart, bei der zwei Personen in einem Vertrag versichert sind. Stirbt eine der versicherten Personen, wird die Todesfallleistung ausbezahlt. Sterben beide gleichzeitig, wird die Todesfallleistung an die Begünstigten bzw. Erben ausbezahlt. Erleben beide den Ablauftermin, erhalten sie die Erlebensfallleistung.
Versicherer
Versicherungsunternehmen (Aktiengesellschaft oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit), mit dem der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag abschließt.
versicherte Person
Die versicherte Person ist das zu versichernde Risiko einer Versicherung, für das vorgesorgt wird. Im Fall der Lebensversicherung sind das deren Tod, Erleben, Heirat, Rente, Unfall oder schwere Krankheit.
Versicherungsbedingungen
Sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer. Sie stellen den normierten Teil des Bedingungswerkes dar; sie umfassen nicht den Tarif.
Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz beginnt üblicherweise nach Annahme des Antrages durch das Unternehmen (formeller Versicherungsbeginn) und Zahlung des ersten Beitrages (materieller Beginn), frühestens zu dem im Versicherungsschein festgelegten Versicherungsbeginn (technischer Versicherungsbeginn).
Versicherungsdauer
Die Versicherungsdauer beginnt mit dem Versicherungsbeginn und endet zu dem Zeitpunkt, bis zu dem die vereinbarten Leistungen fällig würden, falls der Versicherungsfall eintritt. Die Versicherungsdauer kann bei manchen Tarifen kürzer sein als die Leistungsdauer. Dagegen kann die Versicherungsdauer gegenüber der Beitragszahlungsdauer auch länger sein.
Versicherungsleistung
Versicherungsleistung ist die Leistung, die der Versicherer im Versicherungsfall erbringt. Sie setzt sich aus der vereinbarten Versicherungssumme oder aus Teilen davon und der Gewinnbeteiligung zusammen. In der Rentenversicherung beginnt bei Erleben des Rentenbeginnalters die von der Versicherung zu leistende Rentenzahlung.
Versicherungsnehmer
Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit der Österreichischen Beamtenversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, abschließt.
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz beginnt, sobald der Mitgliedsschein dem Kunden zugegangen ist und der erste oder einmalige Beitrag innerhalb von 14 Tagen bezahlt wurde.
Versicherungssteuer
Alle Versicherungsverträge unterliegen der Versicherungssteuer.
Bei Lebensversicherungen beträgt sie, mit Ausnahme der
kurzfristigen Einmalerläge (Kapitalversicherung mit Laufzeit
unter 10 Jahre = 11 %), derzeit 4 % des Beitrages.
Die Steuerreform 2000 sieht für darin definierte Pensionszusatzversicherungen
eine Versicherungssteuer von nur mehr 2,5 % vor.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme entspricht der Summe der vertraglich festgelegten Versicherungsleistung. Sie wird mit Eintreten des Versicherungsfalles (Ableben, Unfall oder Krankheit) bzw. bei Vertragsende (Erleben) fällig.
Versorgungslücke
Die Versorgungslücke steht in direktem Zusammenhang mit der gesetzlichen Pensionsversicherung. Sie entspricht der Differenz zwischen Nettobezug als Aktiver zu Nettopension der staatlichen Pensionsvorsorge. Davon betroffen sind vor allem Personen, die während ihrer aktiven Zeit mehr als die Höchstbeitragsgrundlage verdient haben und daher in ihrer Pensionszeit nur eine der Höchstbeitragsgrundlage entsprechenden Pension erhalten.
Vinkulierung
Die Vinkulierung ist eine reine Auszahlungssperre der Versicherungsleistung,
verbunden mit dem vorrangigen Bezugsrecht des Vinkularbläubigers
(z.B. der Bank). Das heißt, die Auszahlung des Versicherungserlöses
ist an die Zustimmung des Vinkulargläubigers gebunden
und der Gläubiger (Bank) hat ein vorgemerktes Bezugsrecht
bis zur Höhe der (Kredit-) Forderung.
