ÖBV - Österreichische Beamtenversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - ÖBV Versicherung

ÖBV-Service
Versicherungs-ABC: W

Wiederinkraftsetzung

Eine erloschene oder prämienfreie Versicherung kann auf Antrag des Versicherungsnehmers wieder in Kraft gesetzt werden. Eine etwa vorhandene Beitragsreserve wird zur Rückdatierung des technischen Beginns der Versicherung verwendet.

Hinsichtlich Risikoprüfung, Wartezeit oder Abschlussfrist gelten die gleichen Bestimmungen wie bei einem Neuantrag. Der Beginn der Gewinnbeteiligung wird je nach Lage des Falles gesondert festgesetzt. Die Nachzahlung der gesamten Rückstände erst nach Ablauf der im Mahnschreiben genannten Fristen (Zahlungsverzug) befreit den Versicherten nicht von der Darlegung seines Gesundheitszustandes.

Übersicht Begriffe-ABC