ÖBV-Service
Versicherungs-ABC: W
Wiederinkraftsetzung
Eine erloschene oder prämienfreie Versicherung kann auf
Antrag des Versicherungsnehmers wieder in Kraft gesetzt werden.
Eine etwa vorhandene Beitragsreserve wird zur Rückdatierung
des technischen Beginns der Versicherung verwendet.
Hinsichtlich Risikoprüfung, Wartezeit oder Abschlussfrist
gelten die gleichen Bestimmungen wie bei einem Neuantrag.
Der Beginn der Gewinnbeteiligung wird je nach Lage des Falles
gesondert festgesetzt. Die Nachzahlung der gesamten Rückstände
erst nach Ablauf der im Mahnschreiben genannten Fristen (Zahlungsverzug)
befreit den Versicherten nicht von der Darlegung seines Gesundheitszustandes.
