Gebühren für Lebensversicherungen
Entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen fallen für Er- und Ablebensversicherungen und für fondsgebundene Lebensversicherungen Gebühren an, die im Folgenden angeführt sind. Sie können die Gebühren auch telefonisch bei unserem Service-Center erfragen.
Für alle Lebensversicherungen verrechnen wir Gebühren für Mehraufwendungen, die durch Sie veranlasst werden.
| Mehraufwendungen: | Betrag: |
|---|---|
| Beitragszahlung mittels Erlagschein | 0 Euro |
| Nachträgliche Änderung eines Bezugsrechtes | 5 Euro |
| Ausstellen eines Duplikats- oder Letztstandsmitgliedsscheins | 7 Euro |
| Zusätzlich gewünschte Dokumentationen | 15 Euro |
| Nachträgliche Bearbeitung einer Vinkulierung, Abtretung oder Verpfändung | 15 Euro |
| Lastschriftrückweisung | die uns angelasteten Gebühren |
| Zahlungsverzug | Mahngebühren von max. 15 Euro für alle Mahnstufen |
Zusätzliche Gebühren bei fondsgebundenen Lebensversicherungen
Bei fondsgebundenen Lebensversicherung, dazu gehören auch die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge und die indexgebundene Lebensversicherung, können weitere Gebühren für von Ihnen veranlasste Aufwände anfallen.
- Bis zu zwölf Fondswechsel pro Jahr führen wir kostenlos durch, abgesehen von Kosten, die uns von den betreffenden Investmentgesellschaften in Rechnung gestellt werden. Für jeden weiteren Wechsel verrechnen wir ein Prozent des Fondsguthabens.
- Für eine Fondsübertragung verrechnen wir 15 Euro je Fonds.
Wertgesicherte Gebühren
Diese Gebühren sind wertgesichert und verändern sich ab Juli jedes Kalenderjahrs in demselben Ausmaß, in dem sich der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 bzw. der von der Statistik Austria als Nachfolgeindex verlautbarte Index gegenüber dem 1. Jänner 2007 verändert hat. Der Versicherer ist dessen unbeschadet berechtigt, eine geringere als die sich nach dieser Indexklausel ergebende Gebühr zu verlangen, ohne dass dadurch das Recht verloren geht, für die Zukunft wieder die indexkonforme Gebühr zu verlangen.
Darüber hinaus verrechnen wir jene Kosten, die aufgrund zusätzlicher pflichtgemäßer Bearbeitung zu Ihrem Versicherungsvertrag durch einen Dritten auflaufen. Das sind beispielsweise Gerichtskosten für die Hinterlegung von Versicherungsleistungen, Kosten für die Beglaubigung und Übersetzung von ausländischen Dokumenten sowie der Einholung von Unbedenklichkeitserklärungen des zuständigen Finanzamtes, sollten Versicherungsleistungen an Bezugsberechtigte im Ausland ausgezahlt werden.
