ÖBV - Österreichische Beamtenversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - ÖBV Versicherung

Gebühren

Für die fondsgebundenen Lebensversicherungen, unter anderem auch für prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge, indexgebundene Lebensversicherung, gilt folgendes:

Für durch Sie veranlasste Mehraufwendungen verrechnen wir angemessene Gebühren, und zwar:

  • für Beitragszahlung mittels Erlagscheines EUR 1,00 pro Erlagschein
  • für nachträgliche Änderung eines Bezugsrechtes EUR 5,00
  • für das Ausstellen eines Duplikats- oder Letztstandsmitgliedsscheines EUR 7,00
  • Bis zu 12 Fondswechsel p. a. führen wir – abgesehen von Kosten, die uns von den betreffenden Investmentgesellschaften in Rechnung gestellt werden - kostenlos durch. Für jeden weiteren Wechsel verrechnen wir 3% des Fondsguthabens.
  • für die Fondsübertragung EUR 15,00
  • für die Umwandlung in eine klassische Lebensversicherung EUR 15,00
  • für zusätzlich gewünschte Dokumentationen EUR 15,00
  • für nachträgliche Bearbeitung einer Vinkulierung, Abtretung oder Verpfändung EUR 15,00
  • bei Lastschriftrückweisung stellen wir Ihnen die uns angelasteten Gebühren in Rechnung.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Mahngebühren (im Gesamtausmaß von maximal EUR 15,00 für alle Mahnstufen) zu verrechnen.

Diese Gebühren sind wertgesichert und verändern sich ab Juli eines jeden Kalenderjahres in demselben Ausmaß, in dem sich der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 bzw. der von der Statistik Austria als Nachfolgeindex verlautbarte Index gegenüber dem 01.01.2007 verändert hat. Der Versicherer ist dessen unbeschadet berechtigt, eine geringere als die sich nach dieser Indexklausel ergebende Gebühr zu verlangen, ohne dass dadurch das Recht verloren geht, für die Zukunft wieder die indexkonforme Gebühr zu verlangen.

Darüber hinaus verrechnen wir jene Kosten, die aufgrund zusätzlicher pflichtgemäßer Bearbeitung zu Ihrem Versicherungsvertrag durch einen Dritten auflaufen. Das sind z.B. Gerichtskosten für die Hinterlegung von Versicherungsleistungen, Kosten für die Beglaubigung bzw. Übersetzung von ausländischen Dokumenten und der Einholung von Unbedenklichkeitserklärungen des zuständigen Finanzamtes im Falle der Auszahlung von Versicherungsleistungen an Bezugsberechtigte im Ausland.

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