ÖBV-Service: Was tun im Leistungsfall
im Bereich der Krankenversicherung
Sie können Ihre Ansprüche persönlich - bitte
Lichtbildausweis mitbringen - oder schriftlich bei der
ÖBV - 1016 Wien, Grillparzerstr. 14
geltend machen.
Die Leistungen sind abhängig vom Tarif, den Sie als Versicherungsnehmer
gewählt haben.
Auf allen Bestätigungen müssen
- die Verpflegszeit
- die Daten des Patienten
- und die Diagnose
ersichtlich sein.
Folgende Unterlagen sind einzuschicken bzw. mitzubringen:
bei Krankenhausaufenthalt
- eine vom Krankenhaus ausgestellte Aufenthaltsbestätigung
bei Kuraufenthalt
- eine von der Kurverwaltung oder vom Gemeindeamt ausgestellte
Aufenthaltsbestätigung
- und die Bewilligung Ihrer Pflichtversicherung, aus der hervorgeht, dass sie einen täglichen Kurkostenzuschuss geleistet hat. Im Falle eines Aufenthaltes in einem kasseneigenen Kurheim genügt die Aufenthaltsbestätigung von dort
bei Erholungsaufenthalt
- eine vom Gemeindeamt ausgestellte Aufenthaltsbestätigung
- und die Bewilligung Ihrer Pflichtversicherung, aus der hervorgeht, dass sie einen täglichen Zuschuss geleistet hat. Im Falle eines Aufenthaltes in einem kasseneigenen Erholungsheim genügt die Aufenthaltsbestätigung von dort.
bei Entbindung
- Aufenthaltsbestätigung des Krankenhauses
- oder im Falle einer häuslichen Entbindung die Kopie der Geburtsurkunde
bei Rehabilitations- und Heilstättenaufenthalten
- Aufenthaltsbestätigung, aus der Verpflegszeit und Diagnose hervorgeht.
