ÖBV - Österreichische Beamtenversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - ÖBV Versicherung

ÖBV-Service: Was tun im Leistungsfall
im Bereich der Krankenversicherung

Sie können Ihre Ansprüche persönlich - bitte Lichtbildausweis mitbringen - oder schriftlich bei der

ÖBV - 1016 Wien, Grillparzerstr. 14

geltend machen.

Die Leistungen sind abhängig vom Tarif, den Sie als Versicherungsnehmer gewählt haben.

Auf allen Bestätigungen müssen

  • die Verpflegszeit
  • die Daten des Patienten
  • und die Diagnose

ersichtlich sein.

Folgende Unterlagen sind einzuschicken bzw. mitzubringen:

bei Krankenhausaufenthalt

  • eine vom Krankenhaus ausgestellte Aufenthaltsbestätigung

 

bei Kuraufenthalt

  • eine von der Kurverwaltung oder vom Gemeindeamt ausgestellte Aufenthaltsbestätigung

  • und die Bewilligung Ihrer Pflichtversicherung, aus der hervorgeht, dass sie einen täglichen Kurkostenzuschuss geleistet hat. Im Falle eines Aufenthaltes in einem kasseneigenen Kurheim genügt die Aufenthaltsbestätigung von dort

 

bei Erholungsaufenthalt

  • eine vom Gemeindeamt ausgestellte Aufenthaltsbestätigung

  • und die Bewilligung Ihrer Pflichtversicherung, aus der hervorgeht, dass sie einen täglichen Zuschuss geleistet hat. Im Falle eines Aufenthaltes in einem kasseneigenen Erholungsheim genügt die Aufenthaltsbestätigung von dort.

 

bei Entbindung

  • Aufenthaltsbestätigung des Krankenhauses

  • oder im Falle einer häuslichen Entbindung die Kopie der Geburtsurkunde

 

bei Rehabilitations- und Heilstättenaufenthalten

  • Aufenthaltsbestätigung, aus der Verpflegszeit und Diagnose hervorgeht.

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Übersicht: was tun im Leistungsfall