Genießen Sie mit der ÖBV sensationelle Steuervorteile!

Natürlich liegt der eigentliche Grund, eine Versicherung abzuschließen, im Vorsorge- und Absicherungsgedanken. Private Personenversicherungen bieten aber auch erhebliche Steuervorteile bei der Absetzung von Sonderausgaben, der Einkommenssteuer und der Kapitalertragssteuer (KESt.). 

Die wichtigsten steuerlichen Aspekte:

  • Sonderausgaben
    Prämien für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abgesetzt werden.
  • Einkommensteuer
    Kapitalleistung (einmalige Auszahlung) aus privaten Lebensversicherungen sind grundsätzlich einkommensteuerfrei.
  • Leistungen aus Rentenversicherungen sind solange steuerfrei, solange die Summe der ausbezahlten Rentenbeträge das eingesetzte Kapital (Versicherungssumme inkl. Gewinnbeteiligung) nicht übersteigt.
  • KESt-Freiheit
    Für Kapitalleistungen aus Lebensversicherungen ist keine Kapitalertragsteuer zu entrichten.

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Wertzuwachssteuer

Veräußerungsgewinne aus Finanzvermögen sind ab 1.4.2012 generell steuerpflichtig.
Die fondsgebundene Lebensversicherung der ÖBV bietet dazu eine Alternative. Weiterlesen