Wertzuwachssteuer

Aktiensteuer – die neue Steuer auf Wertpapiere

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die Besteuerung von Kapitalvermögen neu geregelt. Bisher waren nur Zinsen und Dividenden der Kapitalertragsteuer unterworfen. Ab 1. April 2012 gilt diese auch für Veräußerungsgewinne aus Finanzvermögen – und das rückwirkend auch für Wertpapiere, die ab dem 1.1.2011 gekauft wurden.

Veräußerungsgewinne aus Finanzvermögen generell steuerpflichtig

Unter „Veräußerungsgewinn“ versteht man den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten. Kauf- und Verkaufsspesen von Wertpapieren oder Depotspesen dürfen der neuen Wertpapier-KESt nicht gegengerechnet werden. Die Einlösung eines Wertpapiers wird genauso behandelt wie dessen Veräußerung. 25% vom Veräußerungsgewinn werden von der Depotbank abgezogen und direkt an den Fiskus abgeführt.

Mehr Info: BMF

Die Alternative

Die fondsgebundene Lebensversicherung der ÖBV

Kapitalleistungen aus Lebensversicherungen (auch fondsgebundenen Lebensversicherungen) sind von der neuen Kapitalertragssteuer nicht betroffen, für sie ist keine KESt zu entrichten.

Die ÖBV bietet im Rahmen ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung für jeden Veranlagungstyp genau das Richtige: Die breite Palette von Veranlagungsmöglichkeiten reicht von Rentenpapieren über gemischte Fonds bis hin zu interessanten Aktienfonds.

Individuelle Zu- und Auszahlungen sind möglich und sichern wie bei einem Depot höchste Flexibilität.

Die Vorteile der fondsgebundenen Lebensversicherung gegenüber dem Direktinvestment in Aktien, Anleihen oder Fonds: Der Versicherungsnehmer kann alle Erträge lukrieren – ohne dass durch den Versicherer KESt, Einkommenssteuer oder Wertzuwachssteuer in Abzug gebracht werden.

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