Es klingt verlockend: Die Lebensversicherung auflösen – man sagt dazu den Vertrag rückkaufen – und kurzfristig einen Geldbetrag zur Verfügung haben. Tatsächlich ist das aber die schlechteste Variante, die Sie wählen können:
Sie greifen damit nicht nur auf Geld zu, das Sie für später eingeplant haben. Der Gesetzgeber verlangt außerdem bei einem vorzeitigen Rückkauf nachträglich Versicherungssteuer, die alle Versicherungen einheben und abführen müssen. Zudem werden die Kosten, die auf die gesamte Laufzeit aufgeteilt sind, mit einem Mal fällig. Es gilt hier ganz besonders auf die Einbußen durch die vorzeitige Auflösung zu schauen und abzuwägen, ob das den kurzfristigen verfügbaren Geldbetrag wert ist.
Die alternative Lösung
Sie brauchen kurzfristig einen Geldbetrag, wollen Ihre Lebensversicherung aber nicht komplett auflösen und Ihre Veranlagungsziele trotzdem weiterverfolgen? Bereits ab einem Jahr Laufzeit haben Sie mit einer Kapitalteilentnahme Zugriff auf das bis dahin angesparte Kapital. Im Gegensatz zu einer kompletten vorzeitigen Vertragsauflösung können Sie Ihren aktuellen Geldbedarf decken und gleichzeitig Ihr langfristiges Vorsorgeziel weiterverfolgen.
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