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Die betriebliche Kollektivversicherung der ÖBV

Vier Kolleg:innen sitzen an einem Tisch und halten ein Meeting ab. Eine Frau arbeitet dabei am Laptop.

Wenn Sie ihren Mitarbeitenden mehr als Obst bieten wollen

Die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV)* der ÖBV bietet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit, einen attraktiven und steuerlich begünstigten Beitrag zur Alterssicherung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu leisten.

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Die BKV auf einen Blick

  • Alternative und Ergänzung zum staatlichen Pensionssystem
  • Modernes Instrument der Leistungsvergütung
  • Beiträge gelten als steuermindernder Betriebsaufwand
  • Attraktive Gesamtverzinsung durch Gewinnbeteiligung
  • Beiträge ohne Lohnsteuer und Lohnnebenkosten
  • Fördert die Mitarbeiter:innenbindung und steigert die Motivation

Flexible Gestaltung

Sie können die Betriebliche Kollektivversicherung nach unterschiedlichsten Kriterien gestalten und z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre Firmentreue nach Zugehörigkeitsjahren oder aufgrund Ihrer fachlichen Qualifikation auswählen.

Die Höhe der Unternehmensbeiträge wird als Fixbetrag oder als Prozentsatz des laufenden Bezuges ausgewählt. Die Beiträge können sich auch aus einem Fixbeitrag und einem weiteren variablen Beitrag zusammensetzen. 

 

Wie funktioniert die Betriebliche Kollektivversicherung?

Eine BKV wird auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung, eines Kollektivvertrages oder auf Grundlage von Einzelvereinbarungen abgeschlossen. Die Leistungen werden entweder für alle oder für eine abgegrenzte Gruppe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erbracht. Das Unternehmen zahlt Basisbeiträge in die Betriebliche Kollektivversicherung ein – ohne Lohnnebenkosten - und hat außer den regelmäßigen Beitragszahlungen, die es als Betriebsausgabe absetzen kann, kaum einen Aufwand. Die Leistungen gehen direkt an die Begünstigten. Angestellte können Eigenbeiträge bis zur Höhe des Arbeitgeber:innenbeitrages bzw. von jährlich max. € 1.000 im Rahmen des § 108a EStG (prämienbegünstigte Pensionsvorsorge) in die BKV einzahlen.

Alle Vorteile auf einen Blick

Die Vorteile für Arbeitgeber:innen

  • Effiziente Pensionsvorsorge für Ihre Angestellten
  • Motivation für die Belegschaft
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des sozialen Ansehens des Unternehmens
  • Übertragung bestehender Pensionszusagen möglich
  • ArbeitgeberInnenbeiträge bis zu 10 % der Bruttogehaltsumme als Betriebsausgabe absetzbar
  • Für die geleisteten Beiträge fallen keine Lohnsteuer und Lohnnebenkosten an
  • Flexible Vertragsgestaltung möglich
  • Wertzuwachs in der Bilanz nicht aktivierungspflichtig

Die Vorteile für Arbeitnehmer:innen

  • Garantierte Grundpension mit Hinterbliebenen- und Invaliditätsvorsorge
  • Bessere Ergebnisse durch die Brutto-für-Netto Veranlagung des ArbeitgeberInnenanteils
  • Rechnungszins und Rententafel garantiert
  • Aufstockung mit Eigenbeiträgen möglich
  • Steuerliche Förderung auch bei Eigenbeiträgen (§ 108a EStG)
  • Ansprüche bleiben auch bei Insolvenz oder Kündigung gesichert
  • Attraktive Gesamtverzinsung durch Gewinnbeteiligung
  • Veranlagungsgewinne sind KÖSt- und KESt-frei

* Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

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