Wenn Sie ihren Mitarbeitenden mehr als Obst bieten wollen
Die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV)* der ÖBV bietet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit, einen attraktiven und steuerlich begünstigten Beitrag zur Alterssicherung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu leisten.
Alternative und Ergänzung zum staatlichen Pensionssystem
Modernes Instrument der Leistungsvergütung
Beiträge gelten als steuermindernder Betriebsaufwand
Attraktive Gesamtverzinsung durch Gewinnbeteiligung
Beiträge ohne Lohnsteuer und Lohnnebenkosten
Fördert die Mitarbeiter:innenbindung und steigert die Motivation
Flexible Gestaltung
Sie können die Betriebliche Kollektivversicherung nach unterschiedlichsten Kriterien gestalten und z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre Firmentreue nach Zugehörigkeitsjahren oder aufgrund Ihrer fachlichen Qualifikation auswählen.
Die Höhe der Unternehmensbeiträge wird als Fixbetrag oder als Prozentsatz des laufenden Bezuges ausgewählt. Die Beiträge können sich auch aus einem Fixbeitrag und einem weiteren variablen Beitrag zusammensetzen.
Wie funktioniert die Betriebliche Kollektivversicherung?
Eine BKV wird auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung, eines Kollektivvertrages oder auf Grundlage von Einzelvereinbarungen abgeschlossen. Die Leistungen werden entweder für alle oder für eine abgegrenzte Gruppe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erbracht. Das Unternehmen zahlt Basisbeiträge in die Betriebliche Kollektivversicherung ein – ohne Lohnnebenkosten - und hat außer den regelmäßigen Beitragszahlungen, die es als Betriebsausgabe absetzen kann, kaum einen Aufwand. Die Leistungen gehen direkt an die Begünstigten. Angestellte können Eigenbeiträge bis zur Höhe des Arbeitgeber:innenbeitrages bzw. von jährlich max. € 1.000 im Rahmen des § 108a EStG (prämienbegünstigte Pensionsvorsorge) in die BKV einzahlen.
Alle Vorteile auf einen Blick
Die Vorteile für Arbeitgeber:innen
Effiziente Pensionsvorsorge für Ihre Angestellten
Motivation für die Belegschaft
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des sozialen Ansehens des Unternehmens
Übertragung bestehender Pensionszusagen möglich
ArbeitgeberInnenbeiträge bis zu 10 % der Bruttogehaltsumme als Betriebsausgabe absetzbar
Für die geleisteten Beiträge fallen keine Lohnsteuer und Lohnnebenkosten an
Flexible Vertragsgestaltung möglich
Wertzuwachs in der Bilanz nicht aktivierungspflichtig
Die Vorteile für Arbeitnehmer:innen
Garantierte Grundpension mit Hinterbliebenen- und Invaliditätsvorsorge
Bessere Ergebnisse durch die Brutto-für-Netto Veranlagung des ArbeitgeberInnenanteils
Rechnungszins und Rententafel garantiert
Aufstockung mit Eigenbeiträgen möglich
Steuerliche Förderung auch bei Eigenbeiträgen (§ 108a EStG)
Ansprüche bleiben auch bei Insolvenz oder Kündigung gesichert
Attraktive Gesamtverzinsung durch Gewinnbeteiligung
* Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
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