Amts-, Organ- und Dienstnehmerhaftpflicht (Gruppenversicherung)*
Das A&O für Ihre berufliche Haftpflicht
Schon mal den Kaffee über den Dienstlaptop geschüttet? Den Schlüssel der Dienststelle verloren?
Das klingt nach einer Kleinigkeit. Aber ob Bedienstete des Bundesheeres, Mitglieder der Exekutive und der Justizwache, Lehrerinnen und Lehrer oder Angehörige anderer Berufsgruppen im öffentlichen Sektor – für Schäden, die Sie während Ihrer Amtsausübung verursachen, können Sie von Ihrem Dienstgeber persönlich haftbar gemacht werden.
Und schon wird aus einem kleinen Fehler eine finanzielle Belastung für Sie.
Wirksamer Schutz vor wirtschaftlichen Folgen
Für Bedienstete des öffentlichen Sektors gibt es daher Spezial-Haftpflichtversicherungen zu günstigen Konditionen, die exakt auf die speziellen Risiken und Gefahren der jeweiligen Berufsgruppe zugeschnitten sind. In jedem Fall schützt die Berufshaftpflichtversicherung vor wirtschaftlichen Folgen.
Hoher Haftpflichtschutz zu günstigen Beiträgen
So teuer es werden kann, wenn der Dienstgeber nach einem Schaden in Regress geht und die entstandenen Kosten von Ihnen zurückfordert, so günstig sind die Beiträge für die Berufshaftpflicht. Und für Gewerkschaftsmitglieder wird die Versicherungssumme in vielen Fällen um 100 Prozent erhöht – beitragsfrei (ausgenommen spezielle Gruppen).
Vorteile der Berufshaftpflicht für öffentlich Bedienstete
- Amtshaftpflicht: wenn Sie während der Dienstausübung einen Sach- oder Personenschaden bei einem Dritten verursachen
- Organhaftpflicht: wenn Sie Ihren Dienstgeber schädigen, beispielsweise indem Sie Teile Ihrer Dienstausrüstung beschädigen oder verlieren
- KFZ-Sonderschutz: Schäden an Ihrem Dienstfahrzeug
Häufig gestellte Fragen zur Amts-, Organ- und Dienstnehmerhaftpflicht
Die ÖBV Amts-, Organ- und Dienstnehmerhaftpflicht (Gruppenversicherung) als Berufshaftpflichtversicherung richtet sich speziell an Bedienstete des öffentlichen Sektors wie zum Beispiel Exekutive, Bundesheer, Pädagog:innen, Gesundheitswesen sowie Landes- und Gemeindebedienstete. Außerdem können Bedienstete der Berufsgruppe Brandschutzbeauftragte der Gruppenversicherung beitreten.
In einer Gruppenversicherung wird eine bestimmte Personengruppe in einem gemeinsamen Versicherungsvertrag gegen ein definiertes Risiko versichert. Einzelne versicherte Personen schließen keinen eigenen Vertrag ab, sie treten dem von einem Gruppenversicherungsnehmer abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrag bei. Der Gruppenversicherungsnehmer übernimmt die Gruppenverwaltung und sorgt dafür, dass die Beiträge für alle versicherten Personen gesammelt an den Versicherer gezahlt werden. Im Vergleich zu einer Einzelversicherung ist eine Gruppenversicherung daher günstiger. Kurzum: für gleichartigen Versicherungsschutz ergeben sich geringere Beiträge.
Voraussetzung für eine ÖBV Amts-, Organ- und Dienstnehmerhaftpflichtversicherung ist ein Rahmenvertrag zwischen der ÖBV und Ihrem Dienstgeber/Ihrer Dienstgeberin.
Die ÖBV Amts-, Organ- und Dienstnehmerhaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Belastungen, wenn bei beruflichen Tätigkeiten Schäden entstehen. Das betrifft Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wofür der Dienstgeber/die Dienstgeberin Rückforderungen stellt. Rückforderungen des Dienstgebers/der Dienstgeberin können durch Schäden entstehen die diese:r selbst erleidet oder bei Dritten verursacht wurden. Gedeckt sind Schäden, die unter das Amtshaftungs-, Organhaftpflicht- oder Dienstnehmerhaftpflichtgesetz fallen.
Das Basisinformationsblatt zu diesem Produkt finden Sie hier.
*Gruppenversicherungsnehmer ÖBV Selekt Versicherungsagentur GmbH