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Beitragsübernahme bei Elternkarenz

Sie sind gerade in Elternkarenz und haben keinen Kopf für Ihre Versicherungen? Und das Geld ist sowieso knapp, weil der Windelverbrauch enorm ist? Kein Problem - Wir übernehmen bei der neuen ÖBV Unfallversicherung nach einer einjährigen Wartefrist Ihre Beiträge für max. ein Jahr. Der Versicherungsschutz bleibt in dieser Zeit natürlich weiterhin bestehen. 

Sie können die Beitragsübernahme ganz einfach beantragen: Ein Mail oder Brief an uns und die Bestätigung Ihres Arbeitgebers (mit Beginn und Dauer der Karenz) reicht völlig aus. Alle Details erfahren Sie von Ihrer ÖBV Beraterin bzw. Ihrem ÖBV Berater. 

Gut zu wissen

Neugeborene können in den ersten sechs Lebensmonaten beitragsfrei mitversichert werden.

TIPP

Die Beitragsübernahme besteht auch für Grundwehrdienst und Zivildienst. Beim Grundwehrdienst übernehmen wir die Beiträge für max. sechs Monate, beim Zivildienst für max. neun Monate.

Als Unterlagen benötigen wir den Einberufungsbefehl (oder eine sonstige Bestätigung des Bundesheers über Beginn und Dauer des Grundwehrdienstes) bzw. den Zuweisungsbescheid der Zivildienstserviceagentur.