Skiplinks

Sind Sportarten, die ich nur einmal ausprobiere, unfallversichert?

Zahlreiche, in den Versicherungsbedingungen festgelegte Sondersportarten, die Sie zum Beispiel während einer Urlaubsreise, eines Firmenevents oder anlassbezogen als Geschenk einmal ausprobieren, sind zuschlagsfrei mit einer Leistung von bis zu € 200.000,- für dauernde Invalidität oder Todesfall versichert. Bei mehrmaliger Ausübung sollten Sie das jeweilige Sportpaket abschließen.

Beispiele für solche Sondersportarten sind Paragleiten, Bungeejumping, Tauchen bis 25 Meter (ohne Brevet), Ballonfahrten und vieles mehr.