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Wie wird Invalidität beurteilt?

Der Invaliditätsgrad wird auf Basis der Gliedertaxe beurteilt: Jeder Körperteil wird aufgrund von medizinisch objektiven Erkenntnissen mit einem bestimmten Prozentsatz „bewertet“. Diese Gliedertaxe finden Sie in den AUVB.  Verlieren Sie einen Körperteil oder wird er funktionsunfähig, bestimmt dieser Prozentsatz (und der Anteil der Beeinträchtigung) den Invaliditätsgrad. 

Ein konkretes Beispiel

Sie haben sich beim Schneiden Ihrer Hecke den Daumen komplett abgetrennt. Laut Gliedertaxe bedeutet das: Sie sind 20% invalide. Daher bekommen Sie den für 20% Invaliditätsgrad vorgesehenen Prozentsatz der Versicherungssumme ausgezahlt. Haben Sie eine Progression vereinbart, wird diese natürlich berücksichtigt.