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Bekommt man für einen Knochenbruch Geld?

Knochenbruch ist ein Leistungsbaustein aus unserer Unfallversicherung. Die Versicherungssumme wird zu Versicherungsbeginn zwischen € 600,- und € 1.500,- festgelegt. Sie kann wie andere Leistungsbausteine wertgesichert werden.

Abhängig vom betroffenen Knochen wird die Versicherungssumme in vollem oder halbem Ausmaß als sofortig Leistung ausgezahlt. 

Als Bruch gelten auch ein Haarriss, ein knöcherner Ausriss einer Sehne oder eines Bands, eine Knochenabsplitterung sowie eine Verletzung der Wachstumsfuge bis zum 18. Lebensjahr.

Neu ist, dass wir bis zu € 1.500,- bei einem Knochenbruch als sofortige Leistung zahlen!