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Was versteht man unter der sozialen Unfallversicherung?

Gemeint ist damit die gesetzliche Unfallversicherung (= ein Zweig der Sozialversicherung). Doch die leistet nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bzw. bei Unfällen am direkten Weg von und zur Arbeit/Ausbildung. Auch die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Unfällen in der Freizeit nur Behandlungskosten, nicht aber die Folgekosten. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind daher nicht versichert: 

  • alle Freizeitunfälle (inkl. Sport, Haushalt, Gartenarbeit, Heimwerken)
  • alle Unfälle von PensionistInnen, Hausfrauen/-männern
  • alle Unfälle von Kleinkindern bis zum verpflichtenden Kindergartenjahr

75% aller Unfälle passieren aber in der Freizeit, nicht bei der Arbeit. Das bedeutet: In 75% aller Unfälle werden nur die Behandlungskosten übernommen.

Folgekosten wie zum Beispiel Pflegekosten oder geldmäßige Entschädigungsleistungen bei bleibenden Schäden werden nicht übernommen.

Bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik werden keine Bergungs- und Transportkosten bis ins Tal ersetzt.

Dafür gibt es die private Unfallversicherung. Sie deckt diese Kosten ab.