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Muss ich bei der Triebfahrzeugführerklausel 72 Stunden dienstfrei gestellt werden, um eine Leistung zu erhalten?

Kurz gesagt: Nein. Sie erhalten die Leistung der Pauschale auch ohne Dienstfreistellung. 

Wann entsteht ein Leistungsanspruch?

Wenn durch das Schienenfahrzeug eine Person getötet oder augenscheinlich schwer verletzt worden ist und der Triebfahrzeugführer/die Triebfahrzeugfüherin dadurch eine posttraumatische psychische Belastungsstörung (PPS) erlitten hat.

Die Pauschale von € 1.000,- soll die Kosten für die deswegen in Anspruch genommene psychologische Betreuung abfedern.