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Unser Bekenntnis zur Nachhaltigkeit

Wir sind ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das bedeutet Verantwortung: Verantwortung für das uns anvertraute Geld. Verantwortung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verantwortung für unsere Investitionen. Verantwortung für die Interessen und Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden.

Wir nehmen diese Verantwortung sehr ernst. Daher haben wir schon immer hohe Maßstäbe bei unseren Investitionsentscheidungen angesetzt.

In Zukunft werden wir uns verstärkt auf die Nachhaltigkeit von Investitionen konzentrieren. Dabei orientieren wir uns an den sogenannten ESG-Kriterien.

Unsere Strategie

Bei der Auswahl unserer Investitionen haben wir immer auf Sicherheit, Qualität und Rentabilität geachtet. Mit unseren Investments leisten wir einen Beitrag zu einer gesunden Umwelt. Wir unterstützen eine Gesellschaft, die für alle Menschen gleiche Chancen, Arbeit und Sicherheit bietet. Und wir finanzieren Unternehmen, die verantwortungsvoll und ethisch agieren. Seit 2016 lassen wir unseren Veranlagungsbestand regelmäßig auf Nachhaltigkeitskriterien überprüfen. Seither arbeiten wir beständig an einem nachhaltigen Gesamtportfolio.

Wofür steht ESG?

E steht für Environmental (Umwelt)
S steht für Social (Soziales)
G steht für Governance (Unternehmensführung)

ESG legt somit die Eckpfeiler für nachhaltige Finanzprodukte fest.

Im Bereich Umwelt wurden folgende sechs Umweltziele definiert (Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852):

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (also Abfallvermeidung und Recycling)
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Der Bereich Soziales berücksichtigt Gleichheit, Beschäftigungsverhältnisse und Investitionen in Menschen und Gemeinschaften.

Governance deckt sowohl die privaten als auch die öffentlichen Einrichtungen ab: Managementstrukturen, Vergütungspolitik, Beziehung zwischen den Beschäftigten usw.

Wie werden Finanzprodukte nach ESG-Kriterien eingestuft?

Diese ESG-Kriterien bestimmen, wie nachhaltig ein Finanzprodukt ist:

  • Ein Finanzprodukt nach Art. 9 ("dunkelgrün") strebt nachhaltige Investitionen an.
  • Ein Finanzprodukt nach Art. 8 ("hellgrün") bewirbt u.a. ökologische oder soziale Merkmale (oder eine Kombination aus beidem).
  • Als sonstige Finanzprodukte nach Art. 6 werden Finanzprodukte eingestuft, die bei Investitionen die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten nicht berücksichtigen.

Die genauen Definitionen finden Sie in der Offenlegungsverordnung EU 2019/2088

Alle Informationen zu unseren Fonds und deren ESG-Kategorie finden Sie unter den Anlegerinformationen