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MiFID II – das alte, neue Schlagwort im Fondsdschungel

Neue Regelungen in der Anlageberatung


Mit Stichtag 2. August 2022 gelten in der Anlageberatung neue Regelungen – die EU-Finanzmarktrichtlinien MiFID II (für Wertpapiere). Was steckt dahinter?

Was bedeutet MiFID?

MiFID steht für Market in Financial Instruments Directive. Es ist eine Richtlinie des Europäischen Parlaments. Ziel ist die Harmonisierung des Regelwerks am europäischen Finanzmarkt. Heuer wurde diese Richtlinie erweitert. Ab sofort sind Finanzdienstleister dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsfaktoren in den Kundenbeziehungen zu berücksichtigen.

Was so umständlich klingt, heißt ganz einfach: Wenn Sie zum Beispiel eine neue ÖBV Fondsvorsorge oder ÖBV Kombivorsorge abschließen wollen, werden Sie gefragt, ob Sie nachhaltig investieren wollen. Wenn ja, dürfen wir Ihnen nur noch nachhaltige Finanzprodukte anbieten. Woran Sie nachhaltige Finanzprodukte erkennen, erfahren Sie hier .

Wie es dazu kam

Um zu verstehen, warum es diese neuen Richtlinien gibt, werfen wir einen kurzen Blick hinter die Kulissen der EU.

2018 veröffentlichte die Europäische Kommission einen „Aktionsplan Nachhaltige Finanzierung“ (auch „Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ bzw. „Sustainable Finance“). Der Plan folgt dem Pariser Klimaabkommen 2016 und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung.

2019 wurde die EU Offenlegungsverordnung 2019/2088 veröffentlicht. Dabei wurden die sogenannten ESG-Kriterien festgelegt. E steht für Environmental (Umwelt), S für Social (Soziales) und G für Governance (Unternehmensführung). Dies sind die Eckpfeiler für nachhaltige Finanzprodukte.

In der Verordnung wurden Fonds nach Artikel 6, 8 und 9 definiert:

  • Ein Fonds nach Artikel 8 muss unter anderem ökologische oder soziale Merkmale (oder eine Kombination aus beidem) aktiv fördern oder zumindest berücksichtigen.
  • Ein Fonds nach Artikel 9 muss ein nachhaltiges Investitionsziel anstreben.
  • Ein Fonds nach Artikel 6 gilt als sonstiges Finanzprodukt und ist nicht nachhaltig.

Ob ein Fonds nun Artikel 8 oder 9 ist, wird durch die Fondsgesellschaften auf Basis dieser Kriterien festgelegt. Manchmal werden Artikel 8 Fonds auch als hellgrün und Artikel 9 Fonds als dunkelgrün bezeichnet.

2020 folgte die Taxonomie-Verordnung. Sie soll einen Rahmen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen bieten. Außerdem ergänzt sie die Offenlegungsverordnung.

Die Taxonomie-Verordnung legt 6 Umweltziele fest:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Die Änderungen der Finanzmarktrichtlinien MiFID basieren auf dem Aktionsplan aus 2018. Und sie sind die logische Konsequenz der beiden Verordnungen. Ein weiterer Schritt in Richtung nachhaltige Investitionen.

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