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Nachhaltige Investments – eine kleine Einführung

Sie möchten Ihr Geld in einem Fonds veranlagen? Gratulation – die erste Entscheidung haben Sie bereits getroffen. Doch nun wird Ihnen im Beratungsgespräch die Gretchenfrage gestellt: Wie halten Sie es mit der Nachhaltigkeit? Dazu sollten Sie wissen, was nachhaltig bei Versicherungen bedeutet.


Dem Thema Nachhaltigkeit kann man sich von mehreren Seiten nähern. 

ESG-Kriterien – die Basis für alle Entscheidungen

Sie können einen Fonds nach den sogenannten ESG-Kriterien auswählen. E steht für Environmental (Umwelt), S für Social (Soziales) und G für Governance (Unternehmensführung). Dies sind die Eckpfeiler für nachhaltige Finanzprodukte. Sie sind in der Offenlegungsverordnung 2019/2088 definiert1

In dieser Verordnung werden Fonds – sehr einfach gesagt – nach drei Kriterien klassifiziert: 

  • Fonds, die ein nachhaltiges Investitionsziel anstreben, sind Fonds nach Artikel 9 (dunkelgrün). Ein Fonds, der in ein Projekt zur Reduktion von CO2 Emissionen oder zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum investiert, wäre zum Beispiel so ein Fonds. 
  • Berücksichtigt ein Fonds ökologische oder soziale Merkmale in der Investitionsentscheidung, wird er als Fonds nach Artikel 8 (hellgrün) bezeichnet. Das können zum Beispiel Fonds sein, die in nachhaltige Anlagen investieren. 
  • Ein Fonds nach Artikel 6 gilt als sonstiges Finanzprodukt und ist nicht nachhaltig. 

Wenn Sie also einen nachhaltigen Fonds möchten, können Sie entweder einen Fonds nach Artikel 8 oder nach Artikel 9 wählen. Sie müssen dann nur entscheiden, wie „grün“ Sie investieren möchten. 

Fonds mit explizitem Umweltschutz

Wenn Sie Ihren Fokus auf Umweltschutz legen möchten, nehmen Sie die ESG-Kriterien als Basis. Artikel 8 oder 9 legt ja schon die Nachhaltigkeit fest. Ob ein Fonds sich an der Taxonomieverordnung1 orientiert und somit ausschließlich Umweltziele verfolgt, erfahren Sie aus dem jeweiligen Verkaufsprospekt des Fonds. Hier ist ein bisschen Ausdauer gefordert, denn die Verkaufsprospekte sind sehr umfassend. Aber auch in den ESG-Infos, Nachhaltigkeitsinfos etc. der Fonds können wertvolle Informationen stehen. 

Und dann wären da noch die PAI Kriterien

Um Investitionen mit negativen Auswirkungen auf Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu vermeiden, gibt es die PAI Kriterien. PAI steht für Principal Adverse Impact, also wesentliche negative Auswirkungen. Die PAI Kriterien helfen den Fondsgesellschaften dabei, ihre Fonds in Artikel 6, 8 oder 9 einzustufen. Fonds, die mit ihren Investitionen helfen, Biodiversität zu fördern, Kinderarbeit zu verhindern, Korruption zu verringern oder die Industrien ausschließen, die einen schädlichen Einfluss auf die Umwelt haben, erfüllen diese PAI Kriterien. Wenn Sie also negative Auswirkungen verhindern wollen: Fonds nach Artikel 8 oder 9 suchen und dann im Verkaufsprospekt oder in der Strategie des Fonds nachlesen. Sie sind zwar erst ab 1.1.2023 gesetzlich verpflichtend auszuweisen, aber etliche Fondsgesellschaften tun es bereits jetzt. 

Auf unserer Seite Anlegerinformationen stellen wir Ihnen alle relevanten Informationen wie Kategorie des Fonds, Verkaufsprospekt, ESG-Info, Strategie etc. zur Verfügung. Und natürlich helfen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne weiter. 

1Hintergrunddetails finden Sie in unserem Artikel MiFID II – das alte, neue Schlagwort im Fondsdschungel und auf unserer Nachhaltigkeitsseite

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