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Finanzamtsbestätigung

Die Vorlage einer Finanzamtsbestätigung ist nur nach Aufforderung durch das Finanzamt notwendig. Deshalb wird Ihnen Ihre Bestätigung nicht automatisch zugestellt. 

Finanzamtsbestätigung anfordern

Für eine Bestätigung für die Jahre 2018, 2019 und 2020 füllen Sie bitte unser Formular aus. Für alle anderen Jahre kontaktieren Sie bitte unser Servicecenter unter 059 808 bzw. per Mail unter service@oebv.com.

Hinweis: Ihre Finanzamtsbestätigung für die Krankenzusatzversicherung können Sie direkt bei Wiener Städtische Vienna Insurance Group online anfordern.


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Steuerreformgesetz 2015/16

Hat das Steuerreformgesetz 2015/16 Auswirkungen auf den Abzug von Sonderausgaben?*

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 wurde ein Auslaufen der sogenannten Topfsonderausgabenregelung beschlossen. Ab dem Veranlagungsjahr 2016 sind bestimmte Beiträge und Versicherungsprämien sowie Ausgaben im Zusammenhang mit der Schaffung oder Sanierung von Wohnraum nicht mehr absetzbar.

In den Veranlagungsjahren 2016 bis 2020 bleiben solche Ausgaben abzugsfähig, wenn der zugrundeliegende Vertrag vor dem 1.1.2016 abgeschlossen wurde. Das Sonderausgabenpauschale in Höhe von € 60,- ist letztmalig im Veranlagungsjahr 2020 zu berücksichtigen.  

Folgende Sonderausgaben bleiben abzugsfähig: 

  • Bestimmte Renten (insbesondere Leibrenten) und dauernde Lasten – in unbeschränkter Höhe
  • Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten, zB von Schulzeiten – in unbeschränkter Höhe 
  • Kirchenbeiträge – bis zu 400 Euro
  • Steuerberatungskosten sowie Beratungskosten für selbständige Bilanzbuchhalter und Personalverrechner – in unbeschränkter Höhe
  • Spenden an bestimmte Lehr- und Forschungsinstitutionen und an Dachverbände zur Förderung des Behindertensports
  • Spenden an humanitäre Einrichtungen (mildtätige Organisationen, Entwicklungshilfe- oder Katastrophenhilfeorganisationen)
  • Spenden für Umwelt-, Natur- und Artenschutz 
  • Spenden für behördlich genehmigte Tierheime
  • Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände 

* Quelle:  https://www.wko.at