Ich bekomme weniger Pension, weil ich mich um die Kinder kümmere?
Kindererziehung ist noch immer vor allem Frauensache. Doch durch die Betreuung von Kindern fehlt es am Ende eines Arbeitslebens oft an einer ausreichenden Pension.
Daher sind meist Frauen von Altersarmut betroffen.
Wir zeigen Ihnen zwei einfache Wege, wie frau ihre Pension aufbessern kann.
Was Sie für Ihre Pension tun können
Pensionssplitting bedeutet geteilte Verantwortung – zumindest finanziell
Das sogenannte Pensionssplitting gibt es seit 2005. Es ermöglicht Eltern, ihre Pensionsansprüche für die Jahre der Kindererziehung untereinander aufzuteilen. Bis zu 50% der Pensionsgutschrift eines berufstätigen Elternteils können dabei auf die Partnerin – denn meist ist die Frau für die Kindererziehung hauptverantwortlich – übertragen werden.
Das Pensionssplitting ist freiwillig und konsensuell. Das bedeutet, dass der berufstätige Elternteil gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist und damit einverstanden sein muss. Das Pensionssplitting ist auch nach einer Trennung möglich. Man muss weder verheiratet sein, noch im selben Haushalt leben.
Die Voraussetzungen fürs Pensionssplitting
Sie können das Pensionssplitting für Ihre leiblichen Kinder, aber auch für Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder in Anspruch nehmen. Ihr Ehepartner muss berufstätig sein – Teilgutschriften für Versicherungszeiten aus z.B. Arbeitslosen- oder Krankengeld sind nicht übertragbar.
Beantragen können Sie das Pensionssplitting für die ersten sieben Jahren ab der Geburt des Kindes. Sie erhalten dann eine entsprechende Gutschrift auf Ihr Pensionskonto. Wie viel übertragen wird, entscheiden Sie selbst – gemeinsam mit Ihrem Partner. Sie können sowohl einen Prozentsatz als auch einen fixen Betrag wählen. Maximal sind jedoch 50% der Pensionsgutschrift möglich.
Der Antrag auf Pensionssplitting ist ganz einfach: Ein formloser, schriftlicher Antrag bis zum 10. Geburtstag des Kindes reicht. Alle Details und auch den Antrag finden Sie hier.
Mehr staatliche Pension – geht das?
Sie möchten Ihre staatliche Pension erhöhen, damit Sie im Ruhestand mehr am Konto haben? Bei der sogenannten "Höherversicherung" zahlen Sie nicht in eine private Vorsorge ein, sondern direkt ins öffentliche Pensionssystem. Dadurch können Sie Ihre Pension auffetten. Die Leistungen aus der Höherversicherung sind zu 75% steuerfrei. Im Todesfall geht ein Teil der Leistungen auf Ihre Hinterbliebenen über.
Höherversicherung schnell erklärt
Es liegt ganz bei Ihnen, wie viel Sie einzahlen möchten. Allerdings darf der jährliche Beitrag die doppelte Höchstbeitragsgrundlage nicht übersteigen (Im Jahr 2025 sind das € 12.900,-). Natürlich können Sie die Summe auch monatlich einzahlen.
Der Steigerungsbetrag, den Sie durch die Höherversicherung erhalten, wird 14-mal pro Jahr ausbezahlt und wird jährlich an die Inflation angepasst.
Zum Beispiel ein Beispiel
Wenn Sie mit 40 Jahren einmalig € 1.000,- einzahlen, erhalten Sie mit 65 Jahren rund € 120,- mehr an jährlicher Pension. Wenn Sie mit 50 Jahren dieselbe Summe einzahlen, erhalten Sie ca. € 95,- pro Jahr mehr an Pension.
Wie Sie die Höherversicherung beantragen
Sie reichen über der Pensionsversicherung (PV) einen Antrag ein. Die Höhe Ihrer Beiträge und den Zeitpunkt der Einzahlung bestimmen Sie selbst. Die Höherversicherung kann jederzeit beendet werden. Alle Details zur Höherversicherung finden Sie hier.