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Unbezahlte Care-Arbeit? Das muss nicht sein!

Es ist noch immer ein Fakt, dass Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen Frauensache ist. Laut der Zeitverwendungsstudie der Statistik Austria von 2023 leisten Frauen fast zwei Stunden täglich mehr unbezahlte Arbeit als Männer. 

Bei der Kinderbetreuung zeigt sich besonders deutlich: Je jünger das Kind ist, umso mehr unbezahlte Erziehungs- und Betreuungsarbeit wird von Frauen geleistet. Doch auch wenn Eltern im Alter Betreuung brauchen, sind es meist Frauen, die diese Arbeit übernehmen. 

Es stellt sich die Frage – wird irgendwas davon für die Pension angerechnet oder ist wirklich alles umsonst?

Kindererziehungszeiten versus Alltag

Wenn überwiegend Sie die Kinder betreuen, erhalten Sie die sogenannten Kindererziehungszeiten als Beitragszeiten auf das Pensionskonto angerechnet. Dafür gibt es fixe Beitragsgrundlagen, die für die ersten vier Lebensjahre des Kindes gutgeschrieben werden. Im Jahr 2025 liegt diese Grundlage bei € 2.300,10. Die Kindererziehungszeiten gelten für leibliche Kinder, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. 

Dem gegenüber stehen jene unzähligen Stunden an Kinderbetreuung und Arbeiten im Haushalt, die Sie nach den ersten vier Lebensjahren Ihres Kindes investieren – dem Alltag also. Diese Stunden bleiben nach wie vor unbezahlt. Doch Sie können zusätzlich noch das Pensionssplitting beantragen. Dabei verzichtet Ihr Partner auf einen Teil seiner Pensionsansprüche und überträgt sie an Sie. 

Wenn die Eltern pflegebedürftig werden

Sind die Kinder aus dem Haus brauchen unsere Eltern meist mehr Betreuung. Schlimmstenfalls verschlechtert sich ihr Gesundheitszustand und sie müssen dauerhaft gepflegt werden. Das ist eine äußerst aufreibende Aufgabe, für die Sie mittlerweile Geld erhalten. 

Wenn Sie Angehörige (Pflegegeld der Stufe 3-7) pflegen, können Sie beim Sozialministerium eine finanzielle Unterstützung beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Pflegewegweiser. Die Zeiten, in denen Sie Pflegekarenzgeld beziehen, gelten in der Pensionsversicherung als Beitragszeiten. Sprich: Sie erhöhen Ihre Pension.

Auch für die Sterbebegleitung eines Angehörigen erhalten Sie Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung. Die Familienhospizkarenz kann für drei Monate beansprucht werden. 

Zusätzliche Selbstversicherung für pflegende Angehörige

Wenn Sie nahe Angehörige der Pflegestufe 3-7 in häuslicher Umgebung pflegen, können Sie sich in der Pensionsversicherung kostenlos freiwillig selbst versichern. Das gilt auch, wenn Sie auf Grund der Pflege bereits aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind.  

Und hier noch ein paar Steuertipps

Häusliche Pflege kostet Geld. Diese Ausgaben können Sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Falls Sie in Pflegekarenz gehen, wird Ihre Steuer neu verrechnet. Sie erhalten dadurch häufig Lohnsteuer zurück.

Für Eltern pflegebedürftiger Kinder

Als Eltern pflegebedürftiger Kinder können Sie die direkten Pflegekosten absetzen. Außerdem können Sie die Krankheitskosten für Ihre Kinder und für die Unterkunft, wenn Sie Ihr Kind bei einem Spitalsaufenthalt begleiten, absetzen. Für erheblich behinderte Kinder erhöht sich die Familienbeihilfe um monatlich € 189,20. 

So wird Ihr Einsatz nicht nur menschlich, sondern auch finanziell belohnt. 

 

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